Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit
Wählbarkeitsbescheinigung
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Stadt Breuberg - Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Kontakt
Telefon: +49 6163 709-0
Telefax: +49 6163 709-77
E-Mail: standesamt@breuberg.de
E-Mail: wahlen@breuberg.de
Kontaktperson
Herr Zumkeller
Hausanschrift
E-Mail: ordnungsamt@breuberg.de
E-Mail: wahlen@breuberg.de
E-Mail: zumkeller@breuberg.de
Telefon Festnetz: 06163 709-30
Fax: 06163 709-77
E-Mail: standesamt@breuberg.de
Hinweise (Besonderheiten)
Für weitere Informationen:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wahl, Abstimmen, Wählbarkeitsbescheinigung, Bewerberinnen, Bewerber, Wahlen, Wahlvorschlag, Voten, Wählen