Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit
Wählbarkeitsbescheinigung
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Stadt Breuberg - Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 6163 709-0
Fax: +49 6163 709-77
E-Mail: standesamt@breuberg.de
E-Mail: wahlen@breuberg.de
Kontaktperson
Herr Zumkeller
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06163 709-30
E-Mail: zumkeller@breuberg.de
E-Mail: ordnungsamt@breuberg.de
Fax: 06163 709-77
E-Mail: standesamt@breuberg.de
E-Mail: wahlen@breuberg.de
Hinweise (Besonderheiten)
Für weitere Informationen:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wahl, Voten, Wahlvorschlag, Wählen, Abstimmen, Bewerber, Bewerberinnen, Wahlen, Wählbarkeitsbescheinigung