Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit
Wählbarkeitsbescheinigung
Wer sich um ein Mandat im Kreistag oder in der Stadtverordnetenversammlung bewirbt, muss die Kriterien der Wählbarkeit erfüllen. Das ist beim Einreichen der Wahlvorschläge nachzuweisen.
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Gemeindeverwaltung Kriftel - Wahlen
Adresse
Hausanschrift
Frankfurter Straße 33-37
65830 Kriftel
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Kontakt
E-Mail: wahlen@kriftel.de
Hinweise (Besonderheiten)
Für weitere Informationen:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wählen, Wählbarkeitsbescheinigung, Bewerber, Bewerberinnen, Wahl, Wahlvorschlag, Abstimmen, Voten, Wahlen