Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit
Wählbarkeitsbescheinigung
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Stadt Wächtersbach - Wahlen
Adresse
Postanschrift
Schloss 1
63607 Wächtersbach
Kontakt
Kontaktperson
Herr Maximilian Kröll
Postanschrift
Schloss 1
63607 Wächtersbach
Telefon Festnetz: 06053 802-36
E-Mail: m.kroell@stadt-waechtersbach.de
Hinweise (Besonderheiten)
Für weitere Informationen:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wahl, Bewerber, Wahlen, Wählen, Wählbarkeitsbescheinigung, Bewerberinnen, Voten, Abstimmen, Wahlvorschlag