Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit

    Wählbarkeitsbescheinigung

    Beschreibung

    Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.

    Zuständigkeit

    Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.

    Ansprechpartner

    Melde- und Passwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    In den Gräben 15

    63543 Neuberg

    Kontakt

    Telefon: 06183 801-28

    Telefon: 06183 801-34

    Telefax: 06183 801-80

    E-Mail: buergerbuero@neuberg.eu(keine Terminvergabe)

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.12.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für weitere Informationen:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 11.11.2008

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Stichwörter

    Bewerberinnen, Wählen, Bewerber, Wahlen, Wahlvorschlag, Wahl, Voten, Abstimmen, Wählbarkeitsbescheinigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019