Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit
Wählbarkeitsbescheinigung
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Stadt Maintal - Fachdienst Allgemeine Ordnungsaufgaben, Wahlen und Kommunalstatistik - Wahlen -
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo, Di und Fr 8.00 - 12.00 Uhr
Mi 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr
Außerhalb der Öffnungszeiten Termin nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Fachbereichsleitung sowie Fachdienstleitung Ordnungsbehoerde
Hinweise (Besonderheiten)
Für weitere Informationen:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wahl, Bewerber, Wahlen, Wählen, Wählbarkeitsbescheinigung, Bewerberinnen, Voten, Abstimmen, Wahlvorschlag