Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit
Wählbarkeitsbescheinigung
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Gemeinde Jossgrund - Wahlamt
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herrn Christian Berting
Besucheranschrift
E-Mail: christian.berting@jossgrund.de
Fax: 06059 9026-127
Telefon Festnetz: 06059 9026-132
Frau Sabine Weismantel
Besucheranschrift
Fax: 06059 9026-127
Telefon Festnetz: 06059 9026-131
E-Mail: sabine.weismantel@jossgrund.de
Hinweise (Besonderheiten)
Für weitere Informationen:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wahl, Bewerber, Wahlen, Wählen, Wählbarkeitsbescheinigung, Bewerberinnen, Voten, Abstimmen, Wahlvorschlag