Wählbarkeitsbescheinigung
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Gemeinde Brachttal - Wahlamt
Adresse
Postanschrift
Wächtersbacher Straße 48
Postfach
63636 Brachttal
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 15:30 - 18:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Frau Laura Ritzke
Postanschrift
Wächtersbacher Straße 48
63636 Brachttal
E-Mail: meldeamt@gemeinde-brachttal.de
Telefon Festnetz: 06053 6121-31
E-Mail: standesamt@gemeinde-brachttal.de
Frau Lena Weinand
Postanschrift
Wächtersbacher Straße 48
63636 Brachttal
Telefon Festnetz: 06053 6121-45
E-Mail: personalverwaltung@gemeinde-brachttal.de
E-Mail: ordnungsamt@gemeinde-brachttal.de
E-Mail: wahlen@gemeinde-brachttal.de
Hinweise (Besonderheiten)
Für weitere Informationen:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wahl, Bewerber, Wahlen, Wählen, Wählbarkeitsbescheinigung, Bewerberinnen, Voten, Abstimmen, Wahlvorschlag