Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit
Wählbarkeitsbescheinigung
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Stadt Usingen - Bürgerbüro
Adresse
Postanschrift
Wilhelmjstr. 1
61250 Usingen
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 07:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr
Freitag 07:30 - 13:00 Uhr
Am Faschingsdienstag und Usinger Laurentius Markt-Montag nur bis 12:00 Uhr geöffnet.
Kontakt
Telefon: 06081 1024-0
E-Mail: buergerbuero@usingen.de
Kontaktperson
Frau Andrea Sierra Eifert
Postanschrift
Wilhelmjstr. 1
61250 Usingen
Telefon Festnetz: 06081 1024-3301
Fax: 06081 1024-9033
E-Mail: eifert@usingen.de
Internet
Hinweise (Besonderheiten)
Für weitere Informationen:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wählen, Bewerber, Wahlvorschlag, Wahl, Abstimmen, Voten, Wählbarkeitsbescheinigung, Wahlen, Bewerberinnen