Wählbarkeitsbescheinigung
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Gemeinde Glashütten im Taunus - Bürgerservice
Adresse
Postanschrift
Schloßborner Weg 2
61479 Glashütten
Öffnungszeiten
Montag 07:00 - 13:30 Uhr
Dienstag 07:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch bis Donnerstag 07:00 - 13:30 Uhr
Freitag 07:00 - 12:00 Uhr
Termin nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Kontakt
Telefon: 06174 292-26
Telefon: 06174 292-27
Telefon: 06174 292-28
Telefax: 06174 292-43
E-Mail: info@gemeinde-glashuetten.de
Internet
Weitere Informationen
Der Eingang zum Bürgerservice befindet sich vor dem Rathaus rechts.
Gemeinde Glashütten im Taunus - Wahlamt
Beschreibung
Das Wahlamt ist nur in bestimmten Zeiträumen vor und nach einer Wahl besetzt.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Montag 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag 13:30 - 18:00 Uhr
Mittwoch bis Donnerstag 13:30 - 16:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06174 292-23
Telefon: 06174 292-26
Telefon: 06174 292-27
Telefon: 06174 292-28
Telefon: 06174 292-44
Hinweise (Besonderheiten)
Für weitere Informationen:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wahl, Bewerber, Wahlen, Wählen, Wählbarkeitsbescheinigung, Bewerberinnen, Voten, Abstimmen, Wahlvorschlag