Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit
    99128015037002

    Wählbarkeitsbescheinigung

    Beschreibung

    Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.

    Hinweise für Bad Homburg v. d. Höhe: Wählbarkeitsbescheinigung (IES:Bad Homburg v. d. Höhe)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.

    Ansprechpartner

    Stadt Bad Homburg v.d.Höhe - Stadtbüro und Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    (Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe - Rathaus)
    Rathausplatz 1
    61343 Bad Homburg v. d. Höhe

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    Öffnungszeiten

    TERMINE ONLINE VEREINBAREN

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin online oder setzen Sie sich mit dem Stadtbüro in Verbindung unter 06172 100-3104.

    Montag und Donnerstag von   7:30 bis 16:00 Uhr
    Dinstag und Freitag von          7:30 bis 12:00 Uhr
    Mittwoch von                           7:30 bis 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06172 1003104

    E-Mail: stadtbuero@bad-homburg.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Es gibt Behinderten-Parkplätze / Behinderten-WCs

    Version

    Technisch geändert am 13.10.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für weitere Informationen:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 11.11.2008
    Technisch geändert am 08.01.2024

    Stichwörter

    Wählen, Wählbarkeitsbescheinigung, Bewerber, Bewerberinnen, Wahl, Wahlvorschlag, Abstimmen, Voten, Wahlen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019