Wählbarkeitsbescheinigung
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Stadt Raunheim - Fachdienst IV.4 - Bürgerservice
Adresse
Postanschrift
Am Stadtzentrum 1
65479 Raunheim
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Verwaltung:
Montag: 08.00 - 11.30 Uhr
Dienstag: 08.00 - 11.30 Uhr
Mittwoch: 08.00 - 11.30 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr
Donnerstag: 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag: geschlossen
Öffnungszeiten Bürgerbüro:
Montag: 07.00 - 11.30 Uhr
Dienstag: 08.00 - 11.30 Uhr
Mittwoch: 08.00 - 11.30 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr
Donnerstag: 13.00 - 16.00 Uhr
jeden 1. Samstag: 09.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Internet
Hinweise (Besonderheiten)
Für weitere Informationen:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wählen, Bewerber, Wahlvorschlag, Wahl, Abstimmen, Voten, Wählbarkeitsbescheinigung, Wahlen, Bewerberinnen