Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit
Wählbarkeitsbescheinigung
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Gemeinde Nauheim - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Nauheim Sportplatz
Linien:- Bus: Linie 61
Postanschrift
Postfach 11 61
64561 Nauheim
Öffnungszeiten
Montag 07:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Sabine White
Angelika Lehnhardt
Frau Sarah Celebi
Fax: +49 6152 639-280
Telefon Festnetz: 263
Telefon Festnetz: +49 6152 639-100
E-Mail: buergerbuero@nauheim.de
Lisa Wolf
Internet
Hinweise (Besonderheiten)
Für weitere Informationen:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wählen, Bewerber, Wahlvorschlag, Wahl, Abstimmen, Voten, Wählbarkeitsbescheinigung, Wahlen, Bewerberinnen