Wählbarkeitsbescheinigung
Wer sich um ein Mandat im Kreistag oder in der Stadtverordnetenversammlung bewirbt, muss die Kriterien der Wählbarkeit erfüllen. Das ist beim Einreichen der Wahlvorschläge nachzuweisen.
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Online-Dienst
Terminvereinbarung Bürgerbüro
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Team 2.5 Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Mörfelder Straße 33
65451 Kelsterbach
Kontakt
Telefon Festnetz: 06107 773-1
E-Mail: buergerbuero@kelsterbach.de
Hinweise (Besonderheiten)
Für weitere Informationen:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wählen, Wählbarkeitsbescheinigung, Bewerber, Bewerberinnen, Wahl, Wahlvorschlag, Abstimmen, Voten, Wahlen