Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit
    99128015037002

    Wählbarkeitsbescheinigung

    Wer sich um ein Mandat im Kreistag oder in der Stadtverordnetenversammlung bewirbt, muss die Kriterien der Wählbarkeit erfüllen. Das ist beim Einreichen der Wahlvorschläge nachzuweisen.

    Beschreibung

    Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.

    Online-Dienst

    Terminvereinbarung Bürgerbüro

    ID: L100001_420686114

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 17.03.2025
    Technisch geändert am 20.03.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019

    Zuständigkeit

    Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.

    Ansprechpartner

    Team 2.5 Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Mörfelder Straße 33
    65451 Kelsterbach

    Kontakt speichern

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06107 773-1

    E-Mail: buergerbuero@kelsterbach.de

    Version

    Technisch geändert am 23.01.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für weitere Informationen:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 11.11.2008
    Technisch geändert am 14.04.2026

    Stichwörter

    Wählen, Wählbarkeitsbescheinigung, Bewerber, Bewerberinnen, Wahl, Wahlvorschlag, Abstimmen, Voten, Wahlen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019