Wählbarkeitsbescheinigung
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Gemeinde Seeheim-Jugenheim - Wahlamt
Adresse
Postanschrift
Schulstraße 12
Postfach
64342 Seeheim-Jugenheim
Kontakt
Telefon: 06257 990-141
E-Mail: wahlen@seeheim-jugenheim.de
Kontaktperson
Herr Matthias Geiß
Gemeinde Seeheim-Jugenheim - Fachbereich: Hauptverwaltung + Finanzen
Adresse
Postanschrift
Schulstraße 12
64342 Seeheim-Jugenheim
Öffnungszeiten
Montag und Dienstag: 08.00 bis 12.30 Uhr
Donnerstag: 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Die Bediensteten des Fachdienstes Personal sind zu den Öffnungszeiten grundsätzlich zu erreichen. Aufgrund von Teilzeitbeschäftigungen ist jedoch nicht jeder Arbeitsplatz durchgehend besetzt. Bitte vereinbaren Sie einen persönlichen Termin direkt mit der/dem zuständigen Mitarbeiter/in.
Kontaktperson
Herr Matthias Geiß
Gemeinde Seeheim-Jugenheim - Bürgerbüro
Adresse
Postanschrift
Georg-Kaiser-Platz 3
64342 Seeheim-Jugenheim
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Hinweise (Besonderheiten)
Für weitere Informationen:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wählen, Abstimmen, Bewerberinnen, Voten, Wahlen, Wahlvorschlag, Wählbarkeitsbescheinigung, Bewerber, Wahl