Wählbarkeitsbescheinigung
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Gemeinde Groß-Zimmern - Wahlamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag08:00 - 11:30 Uhr
13:00 - 15:30 Uhr
Dienstag
Geschlossen
Mittwoch
08:00 - 11:30 Uhr
15:00 - 18:00 Uhr
DonnerstagGeschlossen
Freitag08:00 - 11:30 Uhr
Auch an den Schließtagen des Rathauses dienstags und donnerstags können mit den Mitarbeitern des WahlamtesTermine vereinbart werden.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Nadine Kiendl
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06071 9702-31
E-Mail: friedhofsamt@gross-zimmern.de
E-Mail: hauptamt@gross-zimmern.de
Frau Karina Nostadt
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06071 9702-27
E-Mail: friedhofsamt@gross-zimmern.de
E-Mail: hauptamt@gross-zimmern.de
Gemeinde Groß-Zimmern - Hauptamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag08:00 - 11:30 Uhr
13:00 - 15:30 Uhr
Dienstag
Geschlossen
Mittwoch
08:00 - 11:30 Uhr
15:00 - 18:30 Uhr
DonnerstagGeschlossen
Freitag08:00 - 11:30 Uhr
Auch an den Schließtagen des Rathauses dienstags und donnerstags können mit den Mitarbeitern des Hauptamtes Termine vereinbart werden.
Kontakt
Telefon: 06071 9702-48
E-Mail: hauptamt@gross-zimmern.de
Kontaktperson
Frau Nadine Kiendl
Hausanschrift
E-Mail: hauptamt@gross-zimmern.de
E-Mail: friedhofsamt@gross-zimmern.de
Telefon Festnetz: 06071 9702-31
Frau Karina Nostadt
Hausanschrift
E-Mail: hauptamt@gross-zimmern.de
E-Mail: friedhofsamt@gross-zimmern.de
Telefon Festnetz: 06071 9702-27
Internet
Hinweise (Besonderheiten)
Für weitere Informationen:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Bewerberinnen, Wählen, Bewerber, Wahlen, Wahlvorschlag, Wahl, Voten, Abstimmen, Wählbarkeitsbescheinigung