Wählbarkeitsbescheinigung
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Stadt Dieburg - Einwohnerwesen, Passangelegenheiten, Statistik
Adresse
Postanschrift
Markt 4
64807 Dieburg
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 11:30 Uhr
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Terminen können Sie telefonisch, per E-Mail oder über unsere Online-Terminvergabe buchen.
Hier kommen Sie zur Online-Terminvergabe des Einwohnermeldeamtes Dieburg
Kontakt
Telefon: +49 6071 2002-119
Telefon: +49 6071 2002-120
Telefon: +49 6071 2002-319
Telefon: +49 6071 2002-419
Telefax: +49 6071 2002-100
E-Mail: ewo@dieburg.de
Kontaktperson
Frau Clement
Frau Kemper
Frau Scharf
Frau Schwarzkamp
Hinweise (Besonderheiten)
Für weitere Informationen:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wahl, Bewerber, Wahlen, Wählen, Wählbarkeitsbescheinigung, Bewerberinnen, Voten, Abstimmen, Wahlvorschlag