Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit
Wählbarkeitsbescheinigung
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Zwingenberg - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Rathaushof
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 8.00 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 15.00 Uhr
Donnerstag 8.00 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 18.00 Uhr
Freitag 8.00 bis 12.30 Uhr
Kontakt
E-Mail: buergerbuero@zwingenberg.de
Hinweise (Besonderheiten)
Für weitere Informationen:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Bewerberinnen, Wählen, Bewerber, Wahlen, Wahlvorschlag, Wahl, Voten, Abstimmen, Wählbarkeitsbescheinigung