Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit
Wählbarkeitsbescheinigung
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Stadt Neckarsteinach - Hauptamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkplatz hinter dem Bürgerhaus
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Bahnhof
Linien:- S-Bahn: Linie S1 S2
- Haltestelle: Schiff
Linien:- Bus: Linie BRN Linie 735
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 8:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 bis 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06229 9200-12
E-Mail: hauptamt@neckarsteinach.de
Hinweise (Besonderheiten)
Für weitere Informationen:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wahl, Bewerber, Wahlen, Wählen, Wählbarkeitsbescheinigung, Bewerberinnen, Voten, Abstimmen, Wahlvorschlag