Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit

    Wählbarkeitsbescheinigung

    Beschreibung

    Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.

    Zuständigkeit

    Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Lautertal - Wahlamt

    Adresse

    Postanschrift

    Nibelungenstraße 280

    64686 Lautertal (Odenwald)

    Postanschrift

    Postfach 1164

    64686 Lautertal (Odenwald)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr
    Dienstag 14:00 - 15:30 Uhr
    Donnerstag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 15:00 - 17:30 Uhr

    oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 11.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für weitere Informationen:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Stichwörter

    Bewerberinnen, Abstimmen, Wählen, Wahlen, Wahlvorschlag, Voten, Bewerber, Wählbarkeitsbescheinigung, Wahl

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English