Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit

    Wählbarkeitsbescheinigung

    Beschreibung

    Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.

    Zuständigkeit

    Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.

    Ansprechpartner

    Stadt Hirschhorn - Personalwesen und Organisation, Kindergärten, Hauptverwaltung, Wahlen und Statistik

    Adresse

    Postanschrift

    Hauptstraße 17

    69434 Hirschhorn (Neckar)

    Öffnungszeiten

    Montag und Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
    Freitag 8:00 - 12:30 Uhr (Das Standesamt ist freitags geschlossen)
    Dienstag geschlossen

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 28.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für weitere Informationen:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 11.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.01.2024 (von: Heydecke, Martin)

    Stichwörter

    Wahl, Bewerber, Wahlen, Wählen, Wählbarkeitsbescheinigung, Bewerberinnen, Voten, Abstimmen, Wahlvorschlag

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)