Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit
Wählbarkeitsbescheinigung
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Gemeinde Grasellenbach - Einwohnermeldeamt
Adresse
Postanschrift
Schulstraße 1
64689 Grasellenbach
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 13:30 - 18:15 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 13:30 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Hinweise (Besonderheiten)
Für weitere Informationen:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Bewerberinnen, Wählen, Bewerber, Wahlen, Wahlvorschlag, Wahl, Voten, Abstimmen, Wählbarkeitsbescheinigung