Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit
Wählbarkeitsbescheinigung
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Haupt- und Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08 bis 12 UhrDienstag: 08 bis 12 UhrMittwoch: Nur nach Vereinbarung Donnerstag: 08 bis 12 und 16 bis 18 Uhr Freitag: 08 bis 12 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Torsten Bohrer
Hausanschrift
Fax: +49 6251 9602-270
Telefon Festnetz: +49 6251 9602-202
E-Mail: torsten.bohrer@einhausen.de
Herr Andreas Derst (Leitung Haupt- und Ordnungsamt)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 6251 9602-201
Fax: +49 6251 9602-270
E-Mail: andreas.derst@einhausen.de
Internet
Hinweise (Besonderheiten)
Für weitere Informationen:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wählen, Abstimmen, Bewerberinnen, Voten, Wahlen, Wahlvorschlag, Wählbarkeitsbescheinigung, Bewerber, Wahl