Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit
Wählbarkeitsbescheinigung
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Fachbereich "Standesamt/Bürgerservice - Bürgerservice"
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Dienstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freiag geschlossen
KFD-Dienstleistungen können gegenwärtig nicht angeboten werden.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Susanne Heiser
Frau Monika Chrastek
Frau Regina Brosch
Frau Ina Lux
Internet
Hinweise (Besonderheiten)
Für weitere Informationen:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Bewerberinnen, Abstimmen, Wählen, Wahlen, Wahlvorschlag, Voten, Bewerber, Wählbarkeitsbescheinigung, Wahl