Wählbarkeitsbescheinigung
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Haupt-/Finanzverwaltung/Steuern
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Internet
Ordnung und Soziales
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 09:00-12:00 Uhr, 14:00-16:00 Uhr
Di. 09:00-12:00 Uhr, 14:00-18:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 09:00-12:00 Uhr, 14:00-16:00 Uhr
Fr. 09:00-12:00 Uhr
Gemeinde Birkenau - Fachbereich 1: Grundsatzangelegenheiten, Finanzen, Recht, EDV
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Anzahl der Stellplätze: 9
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 09:00-12:00 Uhr, 14:00-16:00 Uhr
Di. 09:00-12:00 Uhr, 14:00-18:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 09:00-12:00 Uhr, 14:00-16:00 Uhr
Fr. 09:00-12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, Rechnung, SEPA-Überweisung
Weitere Informationen
Hinweise (Besonderheiten)
Für weitere Informationen:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Bewerberinnen, Wählen, Bewerber, Wahlen, Wahlvorschlag, Wahl, Voten, Abstimmen, Wählbarkeitsbescheinigung