Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit

    Wählbarkeitsbescheinigung

    Beschreibung

    Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.

    Zuständigkeit

    Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Biblis - Bürgerbüro

    Adresse

    Postanschrift

    Darmstädter Straße 25

    68647 Biblis

    Hausanschrift

    Darmstädter Straße 25

    68647 Biblis

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 11:30 Uhr
    Mittwoch bis Freitag 08:00 - 11:30 Uhr
    Mittwoch 14:30 - 18:00 Uhr
    Donnerstag 14:30 - 16:00 Uhr

    Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung!

    Nutzen Sie unsere  Online Terminvergabe

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für weitere Informationen:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 11.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.01.2024 (von: Heydecke, Martin)

    Stichwörter

    Wahl, Bewerber, Wahlen, Wählen, Wählbarkeitsbescheinigung, Bewerberinnen, Voten, Abstimmen, Wahlvorschlag

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)