Öffentliche Versammlung: anmelden
Beschreibung
Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug veranstalten will, muss diese grundsätzlich spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe (= Einladung von Teilnehmern oder Aufruf mit unterschiedlichen Medien) anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die für den Versammlungsort zuständige allgemeine Ordnungsbehörde, bei Gemeinden unter 7.500 Einwohnern die Kreisordnungsbehörde.
Ansprechpartner
Stadt Schlitz - Fachbereich Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08.00 bis 16.30 Uhr
Dienstag 08.00 bis 16.30 Uhr
Mittwoch 08.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag 08.00 bis 16.30 Uhr
Freitag 08.00 bis 13.00 Uhr
Kontakt
Internet
Kreisverwaltung Vogelsbergkreis - Gewerberecht
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Termine sind nach Vereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon: +49 6641 977-102
Telefon: +49 6641 977-133
Telefax: +49 6641 977-5502
E-Mail: gewerbeamt@vogelsbergkreis.de
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Die Anmeldung ist an keine Form gebunden, muss aber bestimmte Informationen wie
-
Name und Anschrift des Veranstalters / der Veranstalterin (Privatperson oder Organisation),
-
Name, Anschrift, Telefon und Fax des Versammlungsleiters / Versammlungsleiterin,
-
Art, Gegenstand und Ablauf der Versammlung,
-
Datum, Zeit und Ort der Versammlung, bei Aufzügen die beabsichtigte Aufzugsstrecke,
-
Zahl der Ordner,
-
voraussichtliche Teilnehmerzahl und
-
vorgesehene Hilfsmittel (Lautsprecher, Transparente etc.)
beinhalten.
Bei Erforderlichkeit werden im Vorfeld mit dem Veranstalter / der Veranstalterin Kooperationsgespräche über den Ablauf und die Durchführung der Versammlung geführt.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Ansammlung, Aufzüge, Demonstrationen, Treffen, Zusammenkunft, Forum, Demonstration, Öffentliche Versammlung, Auflauf