Öffentliche Versammlung: anmelden
Beschreibung
Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug veranstalten will, muss diese grundsätzlich spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe (= Einladung von Teilnehmern oder Aufruf mit unterschiedlichen Medien) anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die für den Versammlungsort zuständige allgemeine Ordnungsbehörde, bei Gemeinden unter 7.500 Einwohnern die Kreisordnungsbehörde.
Ansprechpartner
Wetteraukreis - Ordnungsrecht
Adresse
Postanschrift
Postfach 10 06 61
61146 Friedberg (Hessen)
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 16:00 Uhr
Freitag 08:00 – 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon: 06031 83-2588(Standesamtsaufsicht (Staatsangehörigkeit, Namensänderung))
Telefon: 06031 83-2599(Einbürgerung)
E-Mail: standesamtsaufsicht@wetteraukreis.de(Staatsangehörigkeit, Namensänderung)
E-Mail: einbuergerung@wetteraukreis.de
Internet
Stichwörter
Einbürgerungsbehörde, Staatsangehörigkeitsbehörde
Stadt Florstadt - Ordnungsbehörde
Adresse
Postanschrift
Freiherr-vom-Stein-Straße 1
61197 Florstadt
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 16:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Telefax: 06035 5054
E-Mail: ordnungsbehoerde@florstadt.de
Kontaktperson
Herr Jörg Hebbe
Herr Patrick Quanz
Postanschrift
Freiherr-vom-Stein-Straße 1
61197 Florstadt
Telefon Festnetz: 06035 969922
E-Mail: patrick.quanz@florstadt.de
Fax: 06035 5054
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Die Anmeldung ist an keine Form gebunden, muss aber bestimmte Informationen wie
-
Name und Anschrift des Veranstalters / der Veranstalterin (Privatperson oder Organisation),
-
Name, Anschrift, Telefon und Fax des Versammlungsleiters / Versammlungsleiterin,
-
Art, Gegenstand und Ablauf der Versammlung,
-
Datum, Zeit und Ort der Versammlung, bei Aufzügen die beabsichtigte Aufzugsstrecke,
-
Zahl der Ordner,
-
voraussichtliche Teilnehmerzahl und
-
vorgesehene Hilfsmittel (Lautsprecher, Transparente etc.)
beinhalten.
Bei Erforderlichkeit werden im Vorfeld mit dem Veranstalter / der Veranstalterin Kooperationsgespräche über den Ablauf und die Durchführung der Versammlung geführt.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Auflauf, Demonstrationen, Zusammenkunft, Öffentliche Versammlung, Demonstration, Treffen, Aufzüge, Forum, Ansammlung