Öffentliche Versammlung: anmelden
Beschreibung
Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug veranstalten will, muss diese grundsätzlich spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe (= Einladung von Teilnehmern oder Aufruf mit unterschiedlichen Medien) anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die für den Versammlungsort zuständige allgemeine Ordnungsbehörde, bei Gemeinden unter 7.500 Einwohnern die Kreisordnungsbehörde.
Ansprechpartner
Stadt Bad König - Ordnungsamt
Adresse
Postanschrift
Schloßplatz 3
Postfach
64732 Bad König
Kontaktperson
Frau Christiane Kees
Postanschrift
Schloßplatz 3
64732 Bad König
Telefon Festnetz: 06063 5009-22
E-Mail: kees@stadt.badkoenig.de
Kreisverwaltung Odenwaldkreis - Öffentliche Sicherheit und Ordnung (Ordnungsamt)
Adresse
Postanschrift
Michelstädter Str. 12
Postfach
64711 Erbach
Kontaktperson
Sachgebiet Gewerbe
Formulare
Anmeldung einer Versammlung unter freiem Himmel (§ 14 Versammlungsgesetz)
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Die Anmeldung ist an keine Form gebunden, muss aber bestimmte Informationen wie
-
Name und Anschrift des Veranstalters / der Veranstalterin (Privatperson oder Organisation),
-
Name, Anschrift, Telefon und Fax des Versammlungsleiters / Versammlungsleiterin,
-
Art, Gegenstand und Ablauf der Versammlung,
-
Datum, Zeit und Ort der Versammlung, bei Aufzügen die beabsichtigte Aufzugsstrecke,
-
Zahl der Ordner,
-
voraussichtliche Teilnehmerzahl und
-
vorgesehene Hilfsmittel (Lautsprecher, Transparente etc.)
beinhalten.
Bei Erforderlichkeit werden im Vorfeld mit dem Veranstalter / der Veranstalterin Kooperationsgespräche über den Ablauf und die Durchführung der Versammlung geführt.
Hinweise für Odenwaldkreis: Spezielle Hinweise für Kreis Odenwaldkreis
Die Anmeldung ist an keine Form gebunden, zur Vereinfachung können Sie jedoch den eingestellten Vordruck verwenden. Folgende Informationen müssen angegeben werden:
Name und Anschrift des Veranstalters / der Veranstalterin (Privatperson oder Organisation),
Name, Anschrift, Telefon und Fax des Versammlungsleiters / Versammlungsleiterin,
Art, Gegenstand und Ablauf der Versammlung,
Datum, Zeit und Ort der Versammlung, bei Aufzügen die beabsichtigte Aufzugsstrecke,
Zahl der Ordner,
voraussichtliche Teilnehmerzahl und
vorgesehene Hilfsmittel (Lautsprecher, Transparente etc.)
beinhalten.
Bei Erforderlichkeit werden im Vorfeld mit dem Veranstalter / der Veranstalterin Kooperationsgespräche über den Ablauf und die Durchführung der Versammlung geführt.
Die Anmeldung ist an keine Form gebunden, zur Vereinfachung können Sie jedoch den eingestellten Vordruck verwenden. Folgende Informationen müssen angegeben werden:
Name und Anschrift des Veranstalters / der Veranstalterin (Privatperson oder Organisation),
Name, Anschrift, Telefon und Fax des Versammlungsleiters / Versammlungsleiterin,
Art, Gegenstand und Ablauf der Versammlung,
Datum, Zeit und Ort der Versammlung, bei Aufzügen die beabsichtigte Aufzugsstrecke,
Zahl der Ordner,
voraussichtliche Teilnehmerzahl und
vorgesehene Hilfsmittel (Lautsprecher, Transparente etc.)
beinhalten.
Bei Erforderlichkeit werden im Vorfeld mit dem Veranstalter / der Veranstalterin Kooperationsgespräche über den Ablauf und die Durchführung der Versammlung geführt.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Auflauf, Demonstrationen, Zusammenkunft, Öffentliche Versammlung, Demonstration, Treffen, Aufzüge, Forum, Ansammlung