Versammlung Bestätigung
    99089016008000

    Eine Versammlung anzeigen

    Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel veranstalten möchte, muss diese spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe (= Einladung von Teilnehmern und Teilnehmerinnen oder Aufruf über unterschiedliche Medien) bei der zuständigen Behörde anzeigen.

    Beschreibung

    • Wenn Sie eine Versammlung veranstalten möchten, müssen Sie dies spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe der Veranstaltung bei der zuständigen Behörde anzeigen.
    • Nach Eingang Ihrer Anzeige bei der zuständigen Behörde wird diese an die für den Versammlungsort zuständige örtliche Ordnungsbehörde, an die Polizei und gegebenenfalls auch an weitere zu beteiligende Behörden weitergeleitet. Diese beteiligten Behörden können dann Stellung zu der von Ihnen geplanten Versammlung beziehen.
    • Soweit es nach Art und Umfang der Versammlung erforderlich ist, werden mit den beteiligten Behörden (Polizei, Ordnungsämtern) im Vorfeld Kooperationsgespräche hinsichtlich des Ablaufs und der Durchführung der Versammlung durchgeführt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die für den Versammlungsort zuständige allgemeine Ordnungsbehörde, bei Gemeinden unter 7.500 Einwohnern die Kreisordnungsbehörde.

    Ansprechpartner

    Straßenverkehrsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Chinonplatz 2

    65719 Hofheim am Taunus

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    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Kurzzeitparkplatz für 30 Minuten
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Kurzzeitparkplätze
    Anzahl der Stellplätze: 8
    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten der Verwaltung (nur nach vorheriger Terminvereinbarung):
    Montag bis Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr
    Dienstag zusätzlich: 16:00 bis 18:00 Uhr

    Alle genannten Öffnungszeiten gelten nicht an Feiertagen in Hessen.

    Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich: 
    Montag bis Donnerstag von 7.00 bis 18.00 Uhr und Freitag von 7.00 bis 13.00 Uhr

    Sprechstunden des Bürgerbüros
    Montag bis Freitag: 8:00 bis 13:00 Uhr
    Montag, Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr 
    Freitag zusätzlich: 14:00 bis 16:00 Uhr
    Samstag: 9:00 bis 12:00 Uhr

    Für Anliegen in Fachabteilungen des Rathauses werden Bürgerinnen und Bürger künftig zu ihrem vereinbarten Termin am Eingang abgeholt. Dies gilt auch für Termine des Ortsgerichts Hofheim Kernstadt / Marxheim sowie das Schiedsamt Hofheim. Termine können telefonisch zu den Sprechzeiten der Verwaltung direkt mit den Fachabteilungen vereinbart werden. Die Dienstleistungen des Bürgerbüros sind von dieser Regelung nicht betroffen. Das Bürgerbüro steht den Bürgerinnen und Bürgern weiter zu den Öffnungszeiten ohne Terminvereinbarung über den gewohnten Zugang zur Verfügung.

    Kontakt

    Internet

    Stichwörter

    Allgemeine Ordnung, Allgemeine Sicherheit, Ordnung, Straßenverkehr, Straßenverkehrsbehörde

    Version

    Technisch geändert am 23.04.2024

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Stadtpolizei

    Adresse

    Hausanschrift

    Chinonplatz 2

    65719 Hofheim am Taunus

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    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Kurzzeitparkplatz für 30 Minuten
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Kurzzeitparkplätze
    Anzahl der Stellplätze: 8
    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten der Verwaltung (nur nach vorheriger Terminvereinbarung):
    Montag bis Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr
    Dienstag zusätzlich: 16:00 bis 18:00 Uhr

    Alle genannten Öffnungszeiten gelten nicht an Feiertagen in Hessen.

    Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich: 
    Montag bis Donnerstag von 7.00 bis 18.00 Uhr und Freitag von 7.00 bis 13.00 Uhr

    Sprechstunden des Bürgerbüros
    Montag bis Freitag: 8:00 bis 13:00 Uhr
    Montag, Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr 
    Freitag zusätzlich: 14:00 bis 16:00 Uhr
    Samstag: 9:00 bis 12:00 Uhr

    Für Anliegen in Fachabteilungen des Rathauses werden Bürgerinnen und Bürger künftig zu ihrem vereinbarten Termin am Eingang abgeholt. Dies gilt auch für Termine des Ortsgerichts Hofheim Kernstadt / Marxheim sowie das Schiedsamt Hofheim. Termine können telefonisch zu den Sprechzeiten der Verwaltung direkt mit den Fachabteilungen vereinbart werden. Die Dienstleistungen des Bürgerbüros sind von dieser Regelung nicht betroffen. Das Bürgerbüro steht den Bürgerinnen und Bürgern weiter zu den Öffnungszeiten ohne Terminvereinbarung über den gewohnten Zugang zur Verfügung.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06192 202-204

    E-Mail: Stadtpolizei@hofheim.de

    Internet

    Stichwörter

    Allgemeine Ordnung, Allgemeine Sicherheit, Ordnung, Straßenverkehr

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Fachbereich - Öffentliche Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Chinonplatz 2

    65719 Hofheim am Taunus

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    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Kurzzeitparkplätze
    Anzahl der Stellplätze: 8
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Kurzzeitparkplatz für 30 Minuten
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten der Verwaltung (nur nach vorheriger Terminvereinbarung):
    Montag bis Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr
    Dienstag zusätzlich: 16:00 bis 18:00 Uhr

    Alle genannten Öffnungszeiten gelten nicht an Feiertagen in Hessen.

    Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich: 
    Montag bis Donnerstag von 7.00 bis 18.00 Uhr und Freitag von 7.00 bis 13.00 Uhr

    Sprechstunden des Bürgerbüros
    Montag bis Freitag: 8:00 bis 13:00 Uhr
    Montag, Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr 
    Freitag zusätzlich: 14:00 bis 16:00 Uhr
    Samstag: 9:00 bis 12:00 Uhr

    Für Anliegen in Fachabteilungen des Rathauses werden Bürgerinnen und Bürger künftig zu ihrem vereinbarten Termin am Eingang abgeholt. Dies gilt auch für Termine des Ortsgerichts Hofheim Kernstadt / Marxheim sowie das Schiedsamt Hofheim. Termine können telefonisch zu den Sprechzeiten der Verwaltung direkt mit den Fachabteilungen vereinbart werden. Die Dienstleistungen des Bürgerbüros sind von dieser Regelung nicht betroffen. Das Bürgerbüro steht den Bürgerinnen und Bürgern weiter zu den Öffnungszeiten ohne Terminvereinbarung über den gewohnten Zugang zur Verfügung.

    Kontakt

    Internet

    Stichwörter

    Ordnung, Ordnungsamt, Sicherheit

    Version

    Technisch geändert am 27.03.2024

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein, in Ausnahmefällen ja

    Voraussetzungen

    • Wer eine Versammlung veranstaltet, leitet die Versammlung.
    • Wird die Versammlung von einer Vereinigung veranstaltet, wird sie von der Person geleitet, die für die Vereinigung handlungsbefugt ist. Die Veranstalterin oder der Veranstalter kann die Leitung einer anderen Person oder mehreren Personen übertragen. Veranstalten mehrere Personen oder Vereinigungen eine Versammlung, bestimmen diese die Versammlungsleitung. Gibt es keine Person oder Vereinigung, die die Versammlung veranstaltet, soll die Versammlung eine Versammlungsleitung bestimmen.
    • Die Versammlungsleitung ist für einen geordneten Ablauf der Versammlung verantwortlich und während der Versammlung die Ansprechperson für die Polizei und die Versammlungsbehörde.
    • Die Versammlungsleitung muss während der gesamten Dauer der Versammlung anwesend sein.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch gegen Beschränkungen oder Verbot
    • Klage oder Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    • Sie übermitteln ihre Anzeige der Versammlung an die zuständige Behörde schriftlich, elektronisch, telefonisch oder mündlich vor Ort. Bei einer telefonischen Anzeige kann die zuständige Behörde verlangen, die Anzeige schriftlich, elektronisch oder mündlich unverzüglich nachzuholen.
    • Die Anzeige ist an keine Form gebunden.
    • Unabhängig davon, ob Sie die Anzeige schriftlich, elektronisch, telefonisch oder mündlich erstellen, müssen folgende Informationen enthalten sein:
      • Name, Vorname, Geburtsdatum und eine für den Schriftverkehr mit der zuständigen Behörde geeignete Anschrift der anzeigenden Person
      • Name, Vorname, Geburtsdatum und eine für den Schriftverkehr mit der zuständigen Behörde geeignete Anschrift der Person, die die Versammlung leiten soll. Wird die Versammlungsleitung erst später bestimmt, sind die persönlichen Daten der vorgesehenen Person der zuständigen Behörde unverzüglich mitzuteilen.
      • Bezeichnung des geplanten Ablaufs der Versammlung nach Ort, Zeit und Thema
      • Bei Aufzügen den geplanten Streckenverlauf.
      • Wenn die Versammlungsleitung sich der Hilfe von Ordnerinnen und Ordnern bedient, ist ihr Einsatz unter Angabe der Zahl der vorgesehenen Personen der zuständigen Behörde mitzuteilen.

    Wenn Sie die Anzeige online einreichen möchten:

    • Sie müssen sich nicht registrieren oder einen Account erstellen.
    • Sie füllen die Pflichtfelder des Onlinedienstes aus.
    • Sie erhalten eine Bestätigungsmail an die von Ihnen angegebene Mailadresse.

    Wenn Sie die Anzeige postalisch einreichen möchten:

    • Sie schreiben zum Beispiel mit einer Mustervorlage ihre Anzeige und prüfen ihre Angaben auf Vollständigkeit.
    • Sie senden die Anzeige dann postalisch oder reichen Sie vor Ort bei der zuständigen Behörde ein.

    Anschließend:

    • Die zuständige Behörde bearbeitet ihre Anzeige und leitet diese gegebenenfalls mit Kommentar an die lokalen Behörden (Polizei, Gesundheitsamt, Ordnungsbehörde); diese geben Rückmeldung mit möglichen Hinweisen für beschränkende Verfügungen oder Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, die solche Verfügungen oder ein Verbot rechtfertigen können.
    • Soweit es nach Art und Umfang der Versammlung erforderlich ist, erfolgt ein Kooperationsgespräch zwischen der verantwortlichen Behörde/Polizei und den veranstaltenden Personen.
    • Rückmeldungen der Behörden werden separat geprüft und eine etwaige Kooperation am Versammlungsort beschlossen.
    • Danach wird eine Anzeigebestätigung erstellt und an den Veranstalter zurückgeschickt.
    • Die Anzeige wird bestätigt oder es wird ein Bescheid mit Beschränkungen oder ein Verbot ausgesprochen. Es werden keine Gebühren erhoben.

    Wesentliche Änderungen ihrer Angaben zur Versammlung sind der zuständigen Behörde unverzüglich mitzuteilen. Die verantwortliche Veranstaltungsleitung muss für den Beschränkungsbescheid bekannt sein.

    Fristen

    Die Versammlungsanzeige muss 48h vor der Bekanntgabe der Versammlung erfolgen.

    Antragsfrist: 48 Stunden (Vor Bekanntgabe der Versammlung)

    Bearbeitungsdauer

    4 bis 24 Stunden

    4 bis 1 Stunden

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Die zuständige Behörde kann nach Kooperationsgesprächen mit anderen beteiligten Behörden eine Beschränkung der Versammlung erlassen oder ein Versammlungsverbot aussprechen, wenn durch die Versammlung Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung zu befürchten sind, die diese Maßnahmen rechtfertigen.
    • Darüber ist ein Bescheid zu erstellen, der vor dem Verwaltungsgericht angefochten werden kann.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz am 01.09.2025

    Version

    Technisch erstellt am 11.11.2008

    Technisch geändert am 17.11.2025

    Stichwörter

    Kundgebung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019