Öffentliche Versammlung: anmelden
Beschreibung
Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug veranstalten will, muss diese grundsätzlich spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe (= Einladung von Teilnehmern oder Aufruf mit unterschiedlichen Medien) anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die für den Versammlungsort zuständige allgemeine Ordnungsbehörde, bei Gemeinden unter 7.500 Einwohnern die Kreisordnungsbehörde.
Ansprechpartner
Stadt Pfungstadt - Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag:
07.30 Uhr - 12.30 Uhr
Dienstag:
07.30 Uhr - 12.30 Uhr
Mittwoch:
geschlossen
Donnerstag:
07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag:
07.30 Uhr - 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: 06157 988-1225
E-Mail: buerger-ordnung@pfungstadt.de
Kontaktperson
Herr Ade
Herr Brückheimer
Herr Spiller
Stadt Pfungstadt - Amt für Bürger und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag:
07.30 Uhr - 12.30 Uhr
Dienstag:
07.30 Uhr - 12.30 Uhr
Mittwoch:
geschlossen
Donnerstag:
07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag:
07.30 Uhr - 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung.
Mailadresse für Gewerbeangelegenheiten: gewerbe@pfungstadt.de
Telefon: 06157 988-1221
Mailadresse für Abfallangelegenheiten: abfall@pfungstadt.de
Telefon: 06157 988-1244
Kontakt
Telefon: 06157 988-0
E-Mail: buerger-ordnung@pfungstadt.de
Kontaktperson
Herr Ade
Internet
Weitere Informationen
Ordnungsamt
Verwarngeld
Verwarngelder
Bußgeld
Bußgelder
Strafe
Stadtpolizei
Ordnungspolizei
Ortspolizei
Verwarnung
Polizei
Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - 720 Ordnungs- und Gewerberecht
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 06151 881-0
E-Mail: ordnungsamt@ladadi.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Die Anmeldung ist an keine Form gebunden, muss aber bestimmte Informationen wie
-
Name und Anschrift des Veranstalters / der Veranstalterin (Privatperson oder Organisation),
-
Name, Anschrift, Telefon und Fax des Versammlungsleiters / Versammlungsleiterin,
-
Art, Gegenstand und Ablauf der Versammlung,
-
Datum, Zeit und Ort der Versammlung, bei Aufzügen die beabsichtigte Aufzugsstrecke,
-
Zahl der Ordner,
-
voraussichtliche Teilnehmerzahl und
-
vorgesehene Hilfsmittel (Lautsprecher, Transparente etc.)
beinhalten.
Bei Erforderlichkeit werden im Vorfeld mit dem Veranstalter / der Veranstalterin Kooperationsgespräche über den Ablauf und die Durchführung der Versammlung geführt.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Ansammlung, Aufzüge, Demonstrationen, Treffen, Zusammenkunft, Forum, Demonstration, Öffentliche Versammlung, Auflauf