Öffentliche Versammlung: anmelden
Beschreibung
Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug veranstalten will, muss diese grundsätzlich spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe (= Einladung von Teilnehmern oder Aufruf mit unterschiedlichen Medien) anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die für den Versammlungsort zuständige allgemeine Ordnungsbehörde, bei Gemeinden unter 7.500 Einwohnern die Kreisordnungsbehörde.
Hinweise für Bergstraße: Öffentliche Versammlung: anmelden
Die Anmeldung einer Versammlung bei der Abteilung Ordnungs- und Gewerbewesen Kreis Bergstraße ist gebührenfrei. Die Anmeldung muss spätestens 48 Stunden vor der Versammlung erfolgen.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bergstraße - Waffenrecht
Adresse
Postanschrift
Gräffstraße 5
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Dienstag bis Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 11:30 Uhr
zusätzliche Termine nach Vereinbarung auch außerhalb der Öffnungszeiten
Kontakt
E-Mail: waffenrecht@kreis-bergstrasse.de
Kontaktperson
Frau Kirsten Rausch
Hausanschrift
Postanschrift
Gräffstraße 5
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Telefon Festnetz: 06252 15-5220
E-Mail: waffenrecht@kreis-bergstrasse.de
Stadt Lindenfels - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 8:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 8:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8.30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag 8:30 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Termine außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung.
Sprechstunde des Bürgermeisters nur nach Vereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Frau Bianca Wengert
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Die Anmeldung ist an keine Form gebunden, muss aber bestimmte Informationen wie
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Name und Anschrift des Veranstalters / der Veranstalterin (Privatperson oder Organisation),
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Name, Anschrift, Telefon und Fax des Versammlungsleiters / Versammlungsleiterin,
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Art, Gegenstand und Ablauf der Versammlung,
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Datum, Zeit und Ort der Versammlung, bei Aufzügen die beabsichtigte Aufzugsstrecke,
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Zahl der Ordner,
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voraussichtliche Teilnehmerzahl und
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vorgesehene Hilfsmittel (Lautsprecher, Transparente etc.)
beinhalten.
Bei Erforderlichkeit werden im Vorfeld mit dem Veranstalter / der Veranstalterin Kooperationsgespräche über den Ablauf und die Durchführung der Versammlung geführt.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Treffen, Aufzüge, Zusammenkunft, Auflauf, Forum, Ansammlung, Öffentliche Versammlung, Demonstrationen, Demonstration