Politische Partei: Gründung
Beschreibung
Eine Partei ist eine Vereinigung von Bürgern, die dauernd oder für längere Zeit im Bund oder in einem Land auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen und an der Vertretung des Volkes in den Parlamenten mitwirken will. Sie muss nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse, insbesondere nach Umfang und Festigkeit ihrer Organisation, nach der Zahl ihrer Mitglieder und nach ihrem Hervortreten in der Öffentlichkeit eine ausreichende Gewähr für die Ernsthaftigkeit dieser Zielsetzung bieten. Die Gründung einer neuen Partei vollzieht sich nach bundesrechtlichen Vorgaben, über die das Bundesministerium des Innern und der Bundeswahlleiter informieren.
Weiterführende Hinweise erhalten Sie unter:
Ansprechpartner
Stadt Battenberg (Eder) - Hauptverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Marburger Straße
Linien:- Bus: Linie 520
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
- Montag und Dienstag: 08:30 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
- Mittwoch: 08:30 bis 12:30 Uhr
- Donnerstag: 08:30 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 17:30 Uhr
- Freitag: 08:30 bis 12:30 Uhr
Kontakt
Rechtsgrundlage(n)
Artikel 9, 21 Grundgesetz, Parteiengesetz
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Parteigründung, Partei, Politische Partei, Gründung einer Partei