Politische Partei: Gründung
Beschreibung
Eine Partei ist eine Vereinigung von Bürgern, die dauernd oder für längere Zeit im Bund oder in einem Land auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen und an der Vertretung des Volkes in den Parlamenten mitwirken will. Sie muss nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse, insbesondere nach Umfang und Festigkeit ihrer Organisation, nach der Zahl ihrer Mitglieder und nach ihrem Hervortreten in der Öffentlichkeit eine ausreichende Gewähr für die Ernsthaftigkeit dieser Zielsetzung bieten. Die Gründung einer neuen Partei vollzieht sich nach bundesrechtlichen Vorgaben, über die das Bundesministerium des Innern und der Bundeswahlleiter informieren.
Weiterführende Hinweise erhalten Sie unter:
Ansprechpartner
Gemeinde Allendorf - Hauptamt
Adresse
Postanschrift
Schulstraße 5
35108 Allendorf (Eder)
Öffnungszeiten
Montag: 08:15 bis 12:15 und 13:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag: 08:15 bis 12:15 und 13:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:15 bis 12:15 Uhr
Donnerstag: 08:15 bis 12:15 und 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:15 bis 12:15 Uhr
Rechtsgrundlage(n)
Artikel 9, 21 Grundgesetz, Parteiengesetz
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Partei, Politische Partei, Gründung einer Partei, Parteigründung