Politische Partei: Gründung
Beschreibung
Eine Partei ist eine Vereinigung von Bürgern, die dauernd oder für längere Zeit im Bund oder in einem Land auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen und an der Vertretung des Volkes in den Parlamenten mitwirken will. Sie muss nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse, insbesondere nach Umfang und Festigkeit ihrer Organisation, nach der Zahl ihrer Mitglieder und nach ihrem Hervortreten in der Öffentlichkeit eine ausreichende Gewähr für die Ernsthaftigkeit dieser Zielsetzung bieten. Die Gründung einer neuen Partei vollzieht sich nach bundesrechtlichen Vorgaben, über die das Bundesministerium des Innern und der Bundeswahlleiter informieren.
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Ansprechpartner
Gemeinde Helsa - Hauptamt
Adresse
Postanschrift
Berliner Straße 20
Postfach
34298 Helsa
Öffnungszeiten
Montag: 9.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 15.30 Uhr
Dienstag: 9.00 – 12.00 Uhr
Mittwoch: 9.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 18.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 15.30 Uhr
Freitag: 9.00 – 12.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Jens Schmidt
Postanschrift
Berliner Straße 20
34298 Helsa
Telefon Festnetz: 05605 8008-84
Fax: 05605 8008-60
E-Mail: jens.schmidt@gemeinde-helsa.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Artikel 9, 21 Grundgesetz, Parteiengesetz
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Partei, Politische Partei, Gründung einer Partei, Parteigründung