Parteieigenschaft Feststellung

    Politische Partei: Gründung

    Beschreibung

    Eine Partei ist eine Vereinigung von Bürgern, die dauernd oder für längere Zeit im Bund oder in einem Land auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen und an der Vertretung des Volkes in den Parlamenten mitwirken will. Sie muss nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse, insbesondere nach Umfang und Festigkeit ihrer Organisation, nach der Zahl ihrer Mitglieder und nach ihrem Hervortreten in der Öffentlichkeit eine ausreichende Gewähr für die Ernsthaftigkeit dieser Zielsetzung bieten. Die Gründung einer neuen Partei vollzieht sich nach bundesrechtlichen Vorgaben, über die das Bundesministerium des Innern und der Bundeswahlleiter informieren.


    Weiterführende Hinweise erhalten Sie unter:

    Ansprechpartner

    Gemeinde Seeheim-Jugenheim - Wahlamt

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    Schulstraße 12

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    64342 Seeheim-Jugenheim

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 16.07.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Seeheim-Jugenheim - Fachbereich: Hauptverwaltung + Finanzen

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    Schulstraße 12

    64342 Seeheim-Jugenheim

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Artikel 9, 21 Grundgesetz, Parteiengesetz

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Partei, Politische Partei, Gründung einer Partei, Parteigründung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de