Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland (Bundesverdienstkreuz)
Beschreibung
Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland ist die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland verliehen (zum Beispiel auch für Verdienste im sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich).
Der Verdienstorden wird in 8 verschiedenen Stufen verliehen. Als Erstauszeichnung wird im Allgemeinen die Verdienstmedaille oder das Verdienstkreuz am Bande verliehen.
Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.
Zuständigkeit
Zuständig für die Bearbeitung der Ordensanregungen für hessische Bürgerinnen und Bürger ist die Hessische Staatskanzlei.
- Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland(Hessische Staatskanzlei)
Ansprechpartner
Hessische Staatskanzlei
Beschreibung
Die Ministerinnen und Minister der Landesregierung kommen unter dem Vorsitz des Ministerpräsidenten zu regelmäßigen Kabinettsitzungen zusammen. Die Staatskanzlei ist ein Ort, an dem herausragende politische Entscheidungen getroffen werden. Neben dem Ministerpräsidenten ist der Hessische Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales und Entbürokratisierung und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim Bund in der Staatskanzlei tätig.
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Tiefgarage Kurhaus
Anzahl der Stellplätze: 20
Gebührenpflichtig
Parkplatz: Tiefgarage Kurhaus
Anzahl der Stellplätze: 521
Gebührenpflichtig
Haltestellen
- Haltestelle: Bushaltestelle "Kochbrunnen" oder "Webergasse"
Linien:- Bus: Linie Direkte Busverbindung vom Hauptbahnhof mit den Linien 1 und 8
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon: +49 611 32-0
Telefon: +49 800 555-4666(Sie können sich per E-Mail oder telefonisch an die Service Hotline des Bürgertelefons der Hessischen Landesregierung wenden.)
Telefax: +49 611 32-113708
E-Mail: poststelle@stk.hessen.de(E-Mail Postfach)
E-Mail: poststelle@stk-hessen.de-mail.de(De-Mail-Adresse)
E-Mail: buergertelefon@stk.hessen.de
Internet
Stichwörter
HSTK
Bad Sooden-Allendorf, Stadt - Fachbereich 1 Verwaltung
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Rathofplatz hinter Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Parkplatz: Parkstreifen Marktplatz mit Parkscheibe
Anzahl der Stellplätze: 8
Gebührenfrei
Parkplatz: Rathofplatz hinter Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 10
Gebührenpflichtig
Behindertenparkplatz: Rathofplatz bei Landivisiaupark
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Ackerstraße Ecke Marktplatz
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Parkplatz: Parkstreifen Rathofstraße
Anzahl der Stellplätze: 10
Gebührenpflichtig
Parkplatz: Rathofplatz bei Landivisiaupark
Anzahl der Stellplätze: 20
Gebührenpflichtig
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Stadtverwaltung:
Mo.bis Fr. 08:00 - 12:00 Uhr (mit Terminvergabe)
Do. 08:00 - 12.00 Uhr und 14:00 - 18;00 Uhr (mit Terminvergabe)
Servicebüro:
Mo.bis Fr. 08:00 - 12:00 Uhr (mit Terminvergabe)
Do. 08:00 - 12.00 Uhr und 14:00 - 18;00 Uhr (mit Terminvergabe)
Sa.10:00 - 13:00 Uhr (mit Terminvergabe, nur Servicebüro, telefonisch erreichbar unter 05652 9585-322 )
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Behindertengerechter Eingang auf der Rückseite des Rathauses
Voraussetzungen
Jede/r kann die Verleihung des Verdienstordens an eine andere Person anregen. Die Anregung erfolgt formlos. Sie ist jedoch schriftlich erforderlich (auch per E-Mail möglich) und sollte folgende Angaben über die vorgeschlagene Person enthalten:
- Vorname und Familienname, Wohnanschrift, wenn möglich: Geburtsdatum
- Darstellung von Art und Umfang der besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland und das allgemeine Wohl
(Hilfreich wäre ggf. die Benennung von Referenzpersonen oder Organisationen, die zu dem Vorschlag Stellung nehmen können)
Hinweise (Besonderheiten)
Wer seine eigene Auszeichnung anregt, kann nach den ordensrechtlichen Vorschriften nicht mit einer Verleihung des Verdienstordens rechnen. Auch kann der Verdienstorden nicht posthum verliehen werden.
Formelle Ordensvorschläge unterbreiten dem Bundespräsidenten die Regierungschefs der 16 Länder für ihre "Landeskinder", der Bundesminister des Auswärtigen für Ausländer oder für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland und der jeweilige Bundesminister für seine Bediensteten. Der Bundespräsident stützt seine Entscheidung grundsätzlich auf ihre Prüfungsergebnisse und Anträge und nimmt Ordensverleihungen nur im Konsens mit ihnen vor.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessische Staatskanzlei am 19.07.2016
Stichwörter
HStK, Verdienstmedaille, Auszeichnung, Verdienstkreuz, Ehrenzeichen, Großkreuz, Ehrenamt, Ehrung, Orden, Verdienstorden, Bundesverdienstkreuz