Verdienstorden Verleihung

    Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland (Bundesverdienstkreuz)

    Beschreibung

    Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland ist die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland verliehen (zum Beispiel auch für Verdienste im sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich).

    Der Verdienstorden wird in 8 verschiedenen Stufen verliehen. Als Erstauszeichnung wird im Allgemeinen die Verdienstmedaille oder das Verdienstkreuz am Bande verliehen.

    Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.
     

    Zuständigkeit

    Zuständig für die Bearbeitung der Ordensanregungen für hessische Bürgerinnen und Bürger ist die Hessische Staatskanzlei.
     

    Ansprechpartner

    Hessische Staatskanzlei

    Beschreibung

    Die Ministerinnen und Minister der Landesregierung kommen unter dem Vorsitz des Ministerpräsidenten zu regelmäßigen Kabinettsitzungen zusammen. Die Staatskanzlei ist ein Ort, an dem herausragende politische Entscheidungen getroffen werden. Neben dem Ministerpräsidenten ist der Hessische Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales und Entbürokratisierung und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim Bund in der Staatskanzlei tätig.

    Adresse

    Hausanschrift

    Georg-August-Zinn-Straße 1

    65183 Wiesbaden

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Tiefgarage Kurhaus
    Anzahl der Stellplätze: 20
    Gebührenpflichtig

    Parkplatz: Tiefgarage Kurhaus
    Anzahl der Stellplätze: 521
    Gebührenpflichtig

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bushaltestelle "Kochbrunnen" oder "Webergasse"
      Linien:
      • Bus: Linie Direkte Busverbindung vom Hauptbahnhof mit den Linien 1 und 8

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon: +49 611 32-0

    Telefon: +49 800 555-4666(Sie können sich per E-Mail oder telefonisch an die Service Hotline des Bürgertelefons der Hessischen Landesregierung wenden.)

    Telefax: +49 611 32-113708

    E-Mail: poststelle@stk.hessen.de(E-Mail Postfach)

    E-Mail: poststelle@stk-hessen.de-mail.de(De-Mail-Adresse)

    E-Mail: buergertelefon@stk.hessen.de

    Internet

    Stichwörter

    HSTK

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Bad Sooden-Allendorf, Stadt - Fachbereich 1 Verwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 8

    37242 Bad Sooden-Allendorf

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Rathofplatz hinter Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Parkstreifen Marktplatz mit Parkscheibe
    Anzahl der Stellplätze: 8
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Rathofplatz hinter Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 10
    Gebührenpflichtig

    Behindertenparkplatz: Rathofplatz bei Landivisiaupark
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Ackerstraße Ecke Marktplatz
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Parkstreifen Rathofstraße
    Anzahl der Stellplätze: 10
    Gebührenpflichtig

    Parkplatz: Rathofplatz bei Landivisiaupark
    Anzahl der Stellplätze: 20
    Gebührenpflichtig

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Stadtverwaltung:

    Mo.bis Fr. 08:00 - 12:00 Uhr (mit Terminvergabe)

    Do. 08:00 - 12.00 Uhr und 14:00 - 18;00 Uhr (mit Terminvergabe)

    Servicebüro:

    Mo.bis Fr. 08:00 - 12:00 Uhr (mit Terminvergabe)

    Do. 08:00 - 12.00 Uhr und 14:00 - 18;00 Uhr (mit Terminvergabe)

    Sa.10:00 - 13:00 Uhr (mit Terminvergabe, nur Servicebüro, telefonisch erreichbar unter 05652 9585-322 )

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Behindertengerechter Eingang auf der Rückseite des Rathauses

    Version

    Technisch geändert am 11.09.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Voraussetzungen

    Jede/r kann die Verleihung des Verdienstordens an eine andere Person anregen. Die Anregung erfolgt formlos. Sie ist jedoch schriftlich erforderlich (auch per E-Mail möglich) und sollte folgende Angaben über die vorgeschlagene Person enthalten:

    • Vorname und Familienname, Wohnanschrift, wenn möglich: Geburtsdatum
    •  Darstellung von Art und Umfang der besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland und das allgemeine Wohl
      (Hilfreich wäre ggf. die Benennung von Referenzpersonen oder Organisationen, die zu dem Vorschlag Stellung nehmen können)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wer seine eigene Auszeichnung anregt, kann nach den ordensrechtlichen Vorschriften nicht mit einer Verleihung des Verdienstordens rechnen. Auch kann der Verdienstorden nicht posthum verliehen werden.

    Formelle Ordensvorschläge unterbreiten dem Bundespräsidenten die Regierungschefs der 16 Länder für ihre "Landeskinder", der Bundesminister des Auswärtigen für Ausländer oder für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland und der jeweilige Bundesminister für seine Bediensteten. Der Bundespräsident stützt seine Entscheidung grundsätzlich auf ihre Prüfungsergebnisse und Anträge und nimmt Ordensverleihungen nur im Konsens mit ihnen vor.
     

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessische Staatskanzlei am 19.07.2016

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Ehrenamt, Bundesverdienstkreuz, Ehrenzeichen, Auszeichnung, Ehrung, Orden, Verdienstkreuz, Verdienstmedaille, HStK, Verdienstorden, Großkreuz

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de