• Liebenau (Landkreis Kassel, Hessen)
Ehrungen für Lebensretter Verleihung

Ehrungen für Lebensretter

Bild: Hessische Rettungsmedaille und Bandschnalle der Rettungsmedaille (links), Hessische Medaille für Zivilcourage (rechts).
Bild: Hessische Rettungsmedaille und Bandschnalle der Rettungsmedaille (links), Hessische Medaille für Zivilcourage (rechts).

© Hessische Staatskanzlei

Beschreibung

Bürgerengagement und Zivilcourage in Notsituationen zur Rettung von Mitbürgerinnen und Mitbürgern haben in Hessen einen besonderen Stellenwert. Zur Würdigung vorbildlichen Verhaltens wurden die folgenden Auszeichnungen gestiftet:

  • Hessische Rettungsmedaille
  • Hessische Medaille für Zivilcourage
  • Öffentliche Belobigung

Rettet eine Bürgerin oder ein Bürger einer anderen Person das Leben oder wendet eine erhebliche, drohende Gefahr für die Allgemeinheit ab und bringt hierbei das eigene Leben in Gefahr, kann sie oder er hierfür mit der Hessischen Rettungsmedaille ausgezeichnet werden.
 

Wenn eine Bürgerin oder ein Bürger sich für die Werte der Hessischen Verfassung eingesetzt oder einer anderen Person in einer Notsituation Hilfe geleistet hat und hierbei erhebliche persönliche Nachteile oder Gefahren für sie oder ihn bestanden haben, kann sie oder er seit 2009 mit der Hessischen Medaille für Zivilcourage ausgezeichnet werden.

Bestand für die Retterin oder den Retter keine Lebensgefahr, erfolgt eine Öffentliche Belobigung in Form einer Urkunde.
 

Zuständigkeit

Eine Anregung zur Auszeichnung einer Rettungstat kann formlos an die Hessische Staatskanzlei erfolgen.

Ansprechpartner

Hessische Staatskanzlei

Beschreibung

Die Ministerinnen und Minister der Landesregierung kommen unter dem Vorsitz des Ministerpräsidenten zu regelmäßigen Kabinettsitzungen zusammen. Die Staatskanzlei ist ein Ort, an dem herausragende politische Entscheidungen getroffen werden. Neben dem Ministerpräsidenten ist der Hessische Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales und Entbürokratisierung und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim Bund in der Staatskanzlei tätig.

Adresse

Hausanschrift

Georg-August-Zinn-Straße 1

65183 Wiesbaden

Parkmöglichkeiten

Behindertenparkplatz: Tiefgarage Kurhaus
Anzahl der Stellplätze: 20
Gebührenpflichtig

Parkplatz: Tiefgarage Kurhaus
Anzahl der Stellplätze: 521
Gebührenpflichtig

Haltestellen

  • Haltestelle: Bushaltestelle "Kochbrunnen" oder "Webergasse"
    Linien:
    • Bus: Linie Direkte Busverbindung vom Hauptbahnhof mit den Linien 1 und 8

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Kontakt

Telefon: +49 611 32-0

Telefon: +49 800 555-4666(Sie können sich per E-Mail oder telefonisch an die Service Hotline des Bürgertelefons der Hessischen Landesregierung wenden.)

Telefax: +49 611 32-113708

E-Mail: poststelle@stk.hessen.de(E-Mail Postfach)

E-Mail: poststelle@stk-hessen.de-mail.de(De-Mail-Adresse)

E-Mail: buergertelefon@stk.hessen.de

Internet

Stichwörter

HSTK

Version

Technisch geändert am 01.07.2024

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

erforderliche Unterlagen

Die Anregung sollte eine möglichst genaue Schilderung der Rettungstat und persönliche Angaben zu dem oder der Retterin beinhalten.

Rechtsgrundlage(n)

Fristen

Die Rettungstat sollte nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.

Hinweise (Besonderheiten)

Die Hessische Staatskanzlei leitet den Vorschlag an den örtlich zuständigen Bürgermeister oder die Bürgermeisterin zur Stellungnahme weiter. Nach Vorlage der erforderlichen Berichte entscheidet der Hessische Ministerpräsident über die Verleihung der Auszeichnung.

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Hessische Staatskanzlei am 05.07.2016

Version

Technisch erstellt am 10.11.2008

Technisch geändert am 08.07.2024

Stichwörter

Ehrung, Lebensretter, Auszeichnung, Rettungsmedaille, HStK

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019