Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister Ausstellung
Sie können einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister beim Standesamt beantragen.
Beschreibung
Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Geburt eingetragen hat. Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als
- neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder
- Kopie oder wortgenaue Abschrift des Geburtseintrags aus dem Geburtenbuch.
Außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und zusätzlichen Angaben zu den Eltern) enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen, wie etwa Adoption oder Namensänderung.
Die genaue Zeit (Stunde und Minute) Ihrer Geburt teilt Ihnen das Standesamt auf Wunsch eventuell auch mit, ohne dass eine Urkunde ausgestellt werden muss.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Standesamt des Geburtsortes
Zuständigkeit
Standesamt des Geburtsortes
Ansprechpartner
Stadt Bad Schwalbach - Fachbereich 4 -Sicherheit und Ordnung-
Adresse
Postanschrift
Adolfstraße 38
65307 Bad Schwalbach
Öffnungszeiten
Mo. bis Fr. 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
-nachmittags nach Vereinbarung-
Öffnungszeiten Bürgerbüro :
Mo, Mi., Do., Fr. 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Di. 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Linda Paetz
Postanschrift
Adolfstraße 38
65307 Bad Schwalbach
Fax: 06124 500-196
Telefon Festnetz: 06124 500-174
E-Mail: linda.paetz@bad-schwalbach.de
Internet
Stadt Bad Schwalbach - Standesamt
Beschreibung
Frau Beck ist ganztägig, Frau Paetz halbtags und Frau Ozbolt nur im Vertretungsfall im Standesamt tätig.
Adresse
Postanschrift
Adolfstraße 38
65307 Bad Schwalbach
Öffnungszeiten
Mo, Mi., Do., Fr. 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Di. 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Frau Beck ist ganztägig, Frau Paetz halbtags und Frau Ozbolt nur im Vertretungsfall im Standesamt tätig.
Kontakt
Telefon: 06124 500-0
Telefon: 06124 500-122
Telefax: 06124 500-196
E-Mail: standesamt@bad-schwalbach.de
Kontaktperson
Frau Christine Beck
Postanschrift
Adolfstraße 38
65307 Bad Schwalbach
Telefon Festnetz: 06124 500-122
Fax: 06124 500-196
E-Mail: christine.beck@bad-schwalbach.de
Frau Linda Paetz
Postanschrift
Adolfstraße 38
65307 Bad Schwalbach
Fax: 06124 500-196
Telefon Festnetz: 06124 500-174
E-Mail: linda.paetz@bad-schwalbach.de
Frau Tanja Ozbolt
Postanschrift
Adolfstraße 38
65307 Bad Schwalbach
Fax: 06124 500-192
Telefon Festnetz: 06124 500-140
E-Mail: tanja.ozbolt@bad-schwalbach.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Pass (bei schriftlicher Bestellung: beglaubigte Kopie)
- bei Beantragung / Abholung durch Vertreter: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Ausweis
- gegebenenfalls Nachweis des rechtlichen Interesses
Voraussetzungen
Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Beglaubigte Registerausdrucke können daher nur ausgestellt werden
- für Personen, auf die sich der Eintrag bezieht
sowie deren
- Ehegatten,
- Lebenspartner (im Sinne des LPartG),
- Vorfahren und Abkömmlinge (etwa die Kinder und Enkel),
- Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Beispiele: Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel).
Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht, § 49 Abs. 1 PStG.
Verfahrensablauf
Persönliche Beantragung
- Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
- Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Pass vor.
- Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.
Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde für Sie bestellen und abholen, Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
Beantragung per Post oder Telefax
- Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister auszufertigen. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet.
- Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum und -ort
- Name, Vorname der Eltern
- wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
- Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Passes bei
- Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
Kosten
beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (erstes Exemplar): Gebühr 12.00 EUR
bei gleichzeitiger Beantragung weiterer Exemplare,sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat: Gebühr 6.00 EUR
Ausstellung für gesetzliche Rentenversicherung: Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Der beglaubigte Ausdruck aus dem Geburtenregister ersetzt die frühere Abstammungsurkunde (zum 01.01.2009 abgeschafft).
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 20.10.2022
Stichwörter
Nachwuchs, Mutter, Anmeldung, Geburtsbeurkundung, Vater, Kind, Standesamtsangelegenheit, Standesamt, Entbindung, Tochter, Urkunde, Kindesanmeldung, Frühgeburt, Sohn, Bescheinigung Geburt, Geburt, Geburtsregisterauszug, Geburtsregister, Standesamtsangelegenheiten, Klapperstorch, Geburtstag