Geburten, Geburtsanmeldung
Beschreibung
Die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt angezeigt werden.
Anzeigepflichtige
Die Anzeigepflicht trifft bei Geburten in Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen der Geburtshilfen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige einer Geburt in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:
- jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,
- jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist. (Hierzu gehören insbesondere Hebammen und Ärzte.)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenn die Klinik die Anzeige nicht vornimmt, muss die Geburt eines Kindes bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden.
Ansprechpartner
Gemeinde Allendorf - Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 08:15 bis 12:15 und 13:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag: 08:15 bis 12:15 und 13:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:15 bis 12:15 Uhr
Donnerstag: 08:15 bis 12:15 und 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:15 bis 12:15 Uhr
Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Absprache möglich
Kontakt
E-Mail: standesamt@allendorf-eder.de
Kontaktperson
Frau Andrea Grebing
Hausanschrift
E-Mail: andrea.grebing@allendorf-eder.de
Fax: 06452 9131-20
Telefon Festnetz: 06452 9131-27
Herr Arno Becker
Frau Corinna Kiesewetter
erforderliche Unterlagen
Zur Anzeige der Geburt eines Kindes sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Sind die Eltern des Kindes miteinander verheiratet: ihre Geburtsurkunden und die Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister.
- Sind die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet: die Geburtsurkunde der Mutter und, falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde, die Erklärungen hierüber und die Geburtsurkunde des Vaters sowie gegebenenfalls die Sorgeerklärungen.
- Personalausweis oder Reisepass der Eltern
Handlungsgrundlage(n)
Fristen
Die Geburt muss binnen einer Woche angezeigt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie in der Leistungsbeschreibung "Geburtsurkunde"
Bitte beachten Sie außerdem das unten verlinkte Informationsblatt bei Geburt eines Kindes - Berücksichtigung beim Lohnsteuerabzug.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 28.05.2019
Stichwörter
Urkunde (Geburtsurkunde), Geburtsanmeldung, Anonyme Geburt, Bescheinigung Geburt, Geburt, Standesamt, Geburten, Antrag Geburtsurkunde, Geburtsanzeige, Geburtsbeurkundung, Frühgeburt, Geburtsurkunde, Mehrlingsgeburt, Internationale Geburtsurkunde, mehrsprachige Geburtsurkunde