Anzeige einer Geburt Entgegennahme
    99027006261000

    Geburten, Geburtsanmeldung

    Beschreibung

     Die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt angezeigt werden.

     Anzeigepflichtige


    Die Anzeigepflicht trifft bei Geburten in Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen der Geburtshilfen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige einer Geburt in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:

    • jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,
    • jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist. (Hierzu gehören insbesondere Hebammen und Ärzte.)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenn die Klinik die Anzeige nicht vornimmt, muss die Geburt eines Kindes bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Ehrenberg (Rhön) - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 9
    36142 Tann (Rhön)

    Kontakt speichern

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Rhönhalle
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Rhönhalle
      Bus: Linie Linie 20

    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag von 08:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag von 16:00-18:00 Uhr
    oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06682 9611-20

    Telefon Festnetz: 06682 9611-21

    Fax: 06682 9611-51

    E-Mail: standesamt@ulstertal.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Stadt Tann (Rhön)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 9
    36142 Tann (Rhön)

    Kontakt speichern

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Rhönhalle
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Rhönhalle
      Bus: Linie Linie 20

    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr
    Donnerstag von 16.00 - 18.00 Uhr
    oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06682 9611-0

    Fax: 06682 9611-50

    E-Mail: info@tann-rhoen.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
    Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Handlungsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten Sie in der Leistungsbeschreibung "Geburtsurkunde"

    Bitte beachten Sie außerdem das unten verlinkte Informationsblatt bei Geburt eines Kindes - Berücksichtigung beim Lohnsteuerabzug.
     

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 28.05.2019

    Version

    Technisch erstellt am 10.11.2008
    Technisch geändert am 13.05.2025

    Stichwörter

    Geburtsanmeldung, Geburtsanzeige, Geburten, Geburtsbeurkundung, Bescheinigung Geburt, Standesamt, Geburtsurkunde, Frühgeburt, Urkunde (Geburtsurkunde), Antrag Geburtsurkunde, Mehrlingsgeburt, Anonyme Geburt, Internationale Geburtsurkunde, mehrsprachige Geburtsurkunde, Geburt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019