Anzeige einer Geburt Entgegennahme

    Geburten, Geburtsanmeldung

    Beschreibung

     Die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt angezeigt werden.

     Anzeigepflichtige


    Die Anzeigepflicht trifft bei Geburten in Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen der Geburtshilfen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige einer Geburt in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:

    • jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,
    • jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist. (Hierzu gehören insbesondere Hebammen und Ärzte.)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenn die Klinik die Anzeige nicht vornimmt, muss die Geburt eines Kindes bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Grebenhain

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 51

    36355 Grebenhain

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Besucherparkplatz
    Anzahl der Stellplätze: 8
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr Dienstag: 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr Mittwoch: 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag: 13:30 Uhr bis 19:30 Uhr Freitag: 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
    Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
    Öffnungszeiten der Zulassungsstelle: Montag: 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr Dienstag: 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr Mittwoch: 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag: 13:30 Uhr bis 19:30 Uhr Freitag: 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr Annahmeschluss ist jeweils eine halbe Stunde vor Ende der Öffnungszeit

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Service-Center, Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 51

    36355 Grebenhain

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Besucherparkplatz
    Anzahl der Stellplätze: 8
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr Dienstag: 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr Mittwoch: 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag: 13:30 Uhr bis 19:30 Uhr Freitag: 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Öffnungszeiten der Zulassungsstelle: Montag: 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr Dienstag: 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr Mittwoch: 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag: 13:30 Uhr bis 19:30 Uhr Freitag: 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr Annahmeschluss ist jeweils eine halbe Stunde vor Ende der Öffnungszeit

    Version

    Technisch geändert am 14.05.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Zur Anzeige der Geburt eines Kindes sind folgende Unterlagen erforderlich:

    • Sind die Eltern des Kindes miteinander verheiratet: ihre Geburtsurkunden und die Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister.
    • Sind die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet: die Geburtsurkunde der Mutter und, falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde, die Erklärungen hierüber und die Geburtsurkunde des Vaters sowie gegebenenfalls die Sorgeerklärungen.
    • Personalausweis oder Reisepass der Eltern

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Geburt muss binnen einer Woche angezeigt werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten Sie im Hessen-Finder unter der Leistungsbeschreibung "Geburtsurkunde"
     

    Bitte beachten Sie außerdem das unten verlinkte Informationsblatt bei Geburt eines Kindes - Berücksichtigung beim Lohnsteuerabzug.
     

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 28.05.2019

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Geburt, Urkunde (Geburtsurkunde), mehrsprachige Geburtsurkunde, Geburtsanzeige, Geburtsbeurkundung, Geburten, Geburtsurkunde, Frühgeburt, Mehrlingsgeburt, Geburtsanmeldung, Anonyme Geburt, Bescheinigung Geburt, Internationale Geburtsurkunde, Antrag Geburtsurkunde, Standesamt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English