Geburten, Geburtsanmeldung
Beschreibung
Die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt angezeigt werden.
Anzeigepflichtige
Die Anzeigepflicht trifft bei Geburten in Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen der Geburtshilfen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige einer Geburt in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:
- jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,
- jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist. (Hierzu gehören insbesondere Hebammen und Ärzte.)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenn die Klinik die Anzeige nicht vornimmt, muss die Geburt eines Kindes bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden.
Hinweise für Laubach: Standesamt/Geburten, Geburtsanmeldung
Die Kommunen Lich, Hungen, Grünberg, Laubach und Reiskirchen haben nach intensiver Vorbereitungsphase im Bereich des Personenstandswesens (Standesamt) eine Kooperation vereinbart. Hierzu wurde eine entsprechende öffentlich-rechtliche Vereinbarung abgeschlossen. Sitz des gemeinsamen Standesamtes ist in Lich.
Ab dem 02.01.2015 nimmt das Standesamt Lich mit ihren insgesamt dann 6 Mitarbeiterinnen daher die personenstandsrechtlichen Aufgaben für die genannten Kommunen wahr.
Das (gemeinsame) Standesamt Lich ist wie folgt erreichbar:
postalisch: 35423 Lich, Unterstadt 1
Telefax: 06404/806-224
Stadtverwaltung Lich (allgemeine Telefonzentrale): 06404/806-0
Durchwahl-Nr. (Standesamt): 06404/806-112, 806-113, 806-136, 806-140
E-Mail:
Die Kommunen Lich, Hungen, Grünberg, Laubach und Reiskirchen haben nach intensiver Vorbereitungsphase im Bereich des Personenstandswesens (Standesamt) eine Kooperation vereinbart. Hierzu wurde eine entsprechende öffentlich-rechtliche Vereinbarung abgeschlossen. Sitz des gemeinsamen Standesamtes ist in Lich.
Ab dem 02.01.2015 nimmt das Standesamt Lich mit ihren insgesamt dann 6 Mitarbeiterinnen daher die personenstandsrechtlichen Aufgaben für die genannten Kommunen wahr.
Das (gemeinsame) Standesamt Lich ist wie folgt erreichbar:
postalisch: 35423 Lich, Unterstadt 1
Telefax: 06404/806-224
Stadtverwaltung Lich (allgemeine Telefonzentrale): 06404/806-0
Durchwahl-Nr. (Standesamt): 06404/806-112, 806-113, 806-136, 806-140
E-Mail:
Ansprechpartner
Stadt Laubach
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 10
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Rathaus
Linien:- Bus: Linie Linie 372
- Bus: Linie Linie 74
Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Bürgerservice:
Mo. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di. 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 07:00 Uhr - 12:00 Uhr 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
übrige Verwaltung:
Mo. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Stadtkasse Laubach
Empfänger: Stadtkasse Laubach
IBAN: DE34 5135 2227 0000 0003 56
BIC: HELADEF1LAU
Bankinstitut: Sparkasse Laubach-Hungen
erforderliche Unterlagen
Zur Anzeige der Geburt eines Kindes sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Sind die Eltern des Kindes miteinander verheiratet: ihre Geburtsurkunden und die Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister.
- Sind die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet: die Geburtsurkunde der Mutter und, falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde, die Erklärungen hierüber und die Geburtsurkunde des Vaters sowie gegebenenfalls die Sorgeerklärungen.
- Personalausweis oder Reisepass der Eltern
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Geburt muss binnen einer Woche angezeigt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie im Hessen-Finder unter der Leistungsbeschreibung "Geburtsurkunde"
Bitte beachten Sie außerdem das unten verlinkte Informationsblatt bei Geburt eines Kindes - Berücksichtigung beim Lohnsteuerabzug.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 28.05.2019
Stichwörter
Bescheinigung Geburt, mehrsprachige Geburtsurkunde, Standesamt, Frühgeburt, Geburtsanzeige, Geburtsanmeldung, Antrag Geburtsurkunde, Geburtsbeurkundung, Internationale Geburtsurkunde, Mehrlingsgeburt, Geburtsurkunde, Anonyme Geburt, Geburt, Geburten, Urkunde (Geburtsurkunde)