Anzeige einer Geburt Entgegennahme

    Geburten, Geburtsanmeldung

    Beschreibung

     Die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt angezeigt werden.

     Anzeigepflichtige


    Die Anzeigepflicht trifft bei Geburten in Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen der Geburtshilfen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige einer Geburt in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:

    • jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,
    • jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist. (Hierzu gehören insbesondere Hebammen und Ärzte.)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenn die Klinik die Anzeige nicht vornimmt, muss die Geburt eines Kindes bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden.

    Hinweise für Bad Vilbel: Geburtsanmedung

    Wurde das Kind in Bad Vilbel geboren sind dem Standesamt vorzulegen:

    1. Geburtsbescheinigung, ausgestellt vom Arzt oder der Hebamme
    2. die oben genannten Personenstandsdokumenten
    3. eine Erklärung der Eltern zum Vornamen des Kindes

    Leben die Eltern in Bad Vilbel, das Kind wurde jedoch in Frankfurt am Main oder in einer anderen Stadt im Umkreis geboren, so leitet das Krankenhaus die Anzeige an das Standesamt weiter. Dort wird die Geburt beurkundet, die Geburtsurkunden werden ausgestellt und den Eltern zugesandt. Das Bürgerbüro erhält automatisch eine Mitteilung, so dass eine Anmeldung des Kindes nicht erforderlich ist.

    Das Kind erhält automatisch den Ehenamen der Eltern. Sind die Eltern nicht verheiratet oder führen sie getrennte Familiennamen, so muss der Familiennamen durch Erklärung beim Standesamt bestimmt werden.

    Ist das Kind nichtehelich geboren worden, so sollte recht schnell die Vaterschaft anerkannt werden. Diese Erklärung ist auch vor der Geburt möglich.

    Das Jugendamt in Friedberg/H. kann hinzugezogen werden zur Begründung der gemeinsamen Sorge und zur Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen.

    Wurde das Kind in Bad Vilbel geboren sind dem Standesamt vorzulegen:

    1. Geburtsbescheinigung, ausgestellt vom Arzt oder der Hebamme
    2. die oben genannten Personenstandsdokumenten
    3. eine Erklärung der Eltern zum Vornamen des Kindes

    Leben die Eltern in Bad Vilbel, das Kind wurde jedoch in Frankfurt am Main oder in einer anderen Stadt im Umkreis geboren, so leitet das Krankenhaus die Anzeige an das Standesamt weiter. Dort wird die Geburt beurkundet, die Geburtsurkunden werden ausgestellt und den Eltern zugesandt. Das Bürgerbüro erhält automatisch eine Mitteilung, so dass eine Anmeldung des Kindes nicht erforderlich ist.

    Das Kind erhält automatisch den Ehenamen der Eltern. Sind die Eltern nicht verheiratet oder führen sie getrennte Familiennamen, so muss der Familiennamen durch Erklärung beim Standesamt bestimmt werden.

    Ist das Kind nichtehelich geboren worden, so sollte recht schnell die Vaterschaft anerkannt werden. Diese Erklärung ist auch vor der Geburt möglich.

    Das Jugendamt in Friedberg/H. kann hinzugezogen werden zur Begründung der gemeinsamen Sorge und zur Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen.

    Ansprechpartner

    Stadt Bad Vilbel - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 5

    61118 Bad Vilbel

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Zur Anzeige der Geburt eines Kindes sind folgende Unterlagen erforderlich:

    • Sind die Eltern des Kindes miteinander verheiratet: ihre Geburtsurkunden und die Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister.
    • Sind die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet: die Geburtsurkunde der Mutter und, falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde, die Erklärungen hierüber und die Geburtsurkunde des Vaters sowie gegebenenfalls die Sorgeerklärungen.
    • Personalausweis oder Reisepass der Eltern

    Hinweise für Bad Vilbel: Geburten, Geburtsanmeldung

    Wurde das Kind in Bad Vilbel geboren sind dem Standesamt vorzulegen:

    a) Geburtsbescheinigung, ausgestellt vom Arzt oder der Hebamme

    b) die o.g. Personenstandsdokumente

    c) eine Erklärung der Eltern zum Vornamen des Kindes

    Leben die Eltern in Bad Vilbel, das Kind beurkundet, so leitet das Krankenhaus die Anzeige an das Standesamt weiter. Dort wird die Geburt beurkundet, die Geburtsurkunden werden ausgestellt und den Eltern zugesandt. Das Bürgerbüro erhält automatisch eine Mitteilung, so dass eine Anmeldung des Kindes nicht erfolderlich ist. 

    Das Kind erhält automatisch den Ehenamen der Eltern. Sind die Eltern nicht verheiratet oder führen sie getrennte Familiennamen, so muss der Familienname durch Erklärung beim Standesamt bestimmt werden.

    Ist das Kind nicht ehelich geboren worden, so sollte recht schnell die Vaterschaft anerkannt werden. Diese Erklärung ist auch vor der Geburt möglich. Das Jugendamt in Friedberg/H. kann hinzugezogen werden zur Begründung der geminsamen Sorge und zur Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen.   

    Wurde das Kind in Bad Vilbel geboren sind dem Standesamt vorzulegen:

    a) Geburtsbescheinigung, ausgestellt vom Arzt oder der Hebamme

    b) die o.g. Personenstandsdokumente

    c) eine Erklärung der Eltern zum Vornamen des Kindes

    Leben die Eltern in Bad Vilbel, das Kind beurkundet, so leitet das Krankenhaus die Anzeige an das Standesamt weiter. Dort wird die Geburt beurkundet, die Geburtsurkunden werden ausgestellt und den Eltern zugesandt. Das Bürgerbüro erhält automatisch eine Mitteilung, so dass eine Anmeldung des Kindes nicht erfolderlich ist. 

    Das Kind erhält automatisch den Ehenamen der Eltern. Sind die Eltern nicht verheiratet oder führen sie getrennte Familiennamen, so muss der Familienname durch Erklärung beim Standesamt bestimmt werden.

    Ist das Kind nicht ehelich geboren worden, so sollte recht schnell die Vaterschaft anerkannt werden. Diese Erklärung ist auch vor der Geburt möglich. Das Jugendamt in Friedberg/H. kann hinzugezogen werden zur Begründung der geminsamen Sorge und zur Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen.   

    Formulare

    Hinweise für Bad Vilbel: Geburtsanmedung

    Formular zur Anforderung einer Geburtsurkunde

    Formular zur Anforderung einer Geburtsurkunde

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Geburt muss binnen einer Woche angezeigt werden.

    Kosten

    Hinweise für Bad Vilbel: Geburten, Geburtsanmeldung

    Gebührenfrei ist die Ausstellung von Geburtsurkunden für die

    - Anmeldung der Taufe (religiöse Zwecke)

    - Beantragung von Mutterschaftshilfe

    - Beantragung von Elterngeld

    - Beantragung von Kindergeld

    Werden weitere Urkunden gewünscht, kostet die erste 10,-- €, jede weitere 5 €

    Aktuelle Gebühr

    12,00 €

    Mehrausfertigungen

    6,00 €

    Gebührenfrei ist die Ausstellung von Geburtsurkunden für die

    - Anmeldung der Taufe (religiöse Zwecke)

    - Beantragung von Mutterschaftshilfe

    - Beantragung von Elterngeld

    - Beantragung von Kindergeld

    Werden weitere Urkunden gewünscht, kostet die erste 10,-- €, jede weitere 5 €

    Aktuelle Gebühr

    12,00 €

    Mehrausfertigungen

    6,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten Sie im Hessen-Finder unter der Leistungsbeschreibung "Geburtsurkunde"
     

    Bitte beachten Sie außerdem das unten verlinkte Informationsblatt bei Geburt eines Kindes - Berücksichtigung beim Lohnsteuerabzug.
     

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 28.05.2019

    Version

    Technisch erstellt am 10.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Antrag Geburtsurkunde, Geburten, Standesamt, Geburtsbeurkundung, Geburt, Mehrlingsgeburt, Anonyme Geburt, Urkunde (Geburtsurkunde), Internationale Geburtsurkunde, Geburtsanmeldung, mehrsprachige Geburtsurkunde, Frühgeburt, Geburtsurkunde, Bescheinigung Geburt, Geburtsanzeige

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)