Geburten, Geburtsanmeldung
Hinweise für Taunusstein: Geburten, Geburtsanmeldung
Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Einen Termin können Sie telefonisch oder per E-Mail anfragen.
Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Einen Termin können Sie telefonisch oder per E-Mail anfragen.
Beschreibung
Die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt angezeigt werden.
Anzeigepflichtige
Die Anzeigepflicht trifft bei Geburten in Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen der Geburtshilfen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige einer Geburt in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:
- jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,
- jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist. (Hierzu gehören insbesondere Hebammen und Ärzte.)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenn die Klinik die Anzeige nicht vornimmt, muss die Geburt eines Kindes bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden.
Hinweise für Taunusstein: Geburten, Geburtsanmeldung
Die Geburt eines Kindes muss innerhalb von sieben Tagen nach der Geburt beim Standesamt der Geburt angemeldet werden.
Sollte Ihr Kind in einer Klinik auf die Welt kommen, übernimmt diese Anzeigepflicht die Patientenverwaltung.
Sofern das Kind per Hausgeburt zur Welt kommt, sind die sorgeberechtigten Eltern zur persönlichen Anzeige beim Standesamt Aartal verpflichtet und legen eine Bescheinigung der Hebamme vor.
Die Geburt eines Kindes muss innerhalb von sieben Tagen nach der Geburt beim Standesamt der Geburt angemeldet werden.
Sollte Ihr Kind in einer Klinik auf die Welt kommen, übernimmt diese Anzeigepflicht die Patientenverwaltung.
Sofern das Kind per Hausgeburt zur Welt kommt, sind die sorgeberechtigten Eltern zur persönlichen Anzeige beim Standesamt Aartal verpflichtet und legen eine Bescheinigung der Hebamme vor.
Ansprechpartner
Personenstandswesen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 06128 241-0
Kontaktperson
Frau Anke Peters
Frau Carmen Fox
erforderliche Unterlagen
Zur Anzeige der Geburt eines Kindes sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Sind die Eltern des Kindes miteinander verheiratet: ihre Geburtsurkunden und die Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister.
- Sind die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet: die Geburtsurkunde der Mutter und, falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde, die Erklärungen hierüber und die Geburtsurkunde des Vaters sowie gegebenenfalls die Sorgeerklärungen.
- Personalausweis oder Reisepass der Eltern
Hinweise für Taunusstein: Geburten, Geburtsanmeldung
Da dies individuell unterschiedlich ist, erfragen Sie dies bitte vorab beim Standesamt Aartal
Da dies individuell unterschiedlich ist, erfragen Sie dies bitte vorab beim Standesamt Aartal
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Geburt muss binnen einer Woche angezeigt werden.
Kosten
Hinweise für Taunusstein: Geburten, Geburtsanmeldung
Für eine Geburtsurkunde fallen Gebühren in Höhe von 12 Euro an. Für jede weitere Ausfertigung werden 6 Euro berechnet.
Für eine Geburtsurkunde fallen Gebühren in Höhe von 12 Euro an. Für jede weitere Ausfertigung werden 6 Euro berechnet.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie im Hessen-Finder unter der Leistungsbeschreibung "Geburtsurkunde"
Bitte beachten Sie außerdem das unten verlinkte Informationsblatt bei Geburt eines Kindes - Berücksichtigung beim Lohnsteuerabzug.
Weitere Informationen
Hinweise für Taunusstein: Geburten, Geburtsanmeldung
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 28.05.2019
Stichwörter
Antrag Geburtsurkunde, Geburten, Standesamt, Geburtsbeurkundung, Geburt, Mehrlingsgeburt, Anonyme Geburt, Urkunde (Geburtsurkunde), Internationale Geburtsurkunde, Geburtsanmeldung, mehrsprachige Geburtsurkunde, Frühgeburt, Geburtsurkunde, Bescheinigung Geburt, Geburtsanzeige