Geburten, Geburtsanmeldung
Beschreibung
Die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt angezeigt werden.
Anzeigepflichtige
Die Anzeigepflicht trifft bei Geburten in Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen der Geburtshilfen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige einer Geburt in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:
- jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,
- jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist. (Hierzu gehören insbesondere Hebammen und Ärzte.)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenn die Klinik die Anzeige nicht vornimmt, muss die Geburt eines Kindes bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden.
Ansprechpartner
Stadt Bad Schwalbach - Stadtverwaltung Bad Schwalbach
Adresse
Postanschrift
Adolfstraße 38
65307 Bad Schwalbach
Öffnungszeiten
Mo. bis Fr. 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
-nachmittags nach Vereinbarung-
Öffnungszeiten Bürgerbüro :
Mo, Mi., Do., Fr. 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Di. 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Kontakt
Internet
Stadt Bad Schwalbach - Standesamt
Beschreibung
Frau Beck ist ganztägig, Frau Paetz halbtags und Frau Ozbolt nur im Vertretungsfall im Standesamt tätig.
Adresse
Postanschrift
Adolfstraße 38
65307 Bad Schwalbach
Öffnungszeiten
Mo, Mi., Do., Fr. 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Di. 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Frau Beck ist ganztägig, Frau Paetz halbtags und Frau Ozbolt nur im Vertretungsfall im Standesamt tätig.
Kontakt
Telefon: 06124 500-0
Telefon: 06124 500-122
Telefax: 06124 500-196
E-Mail: standesamt@bad-schwalbach.de
Kontaktperson
Frau Christine Beck
Postanschrift
Adolfstraße 38
65307 Bad Schwalbach
Telefon Festnetz: 06124 500-122
Fax: 06124 500-196
E-Mail: christine.beck@bad-schwalbach.de
Frau Linda Paetz
Postanschrift
Adolfstraße 38
65307 Bad Schwalbach
Fax: 06124 500-196
Telefon Festnetz: 06124 500-174
E-Mail: linda.paetz@bad-schwalbach.de
Frau Tanja Ozbolt
Postanschrift
Adolfstraße 38
65307 Bad Schwalbach
Fax: 06124 500-192
Telefon Festnetz: 06124 500-140
E-Mail: tanja.ozbolt@bad-schwalbach.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Zur Anzeige der Geburt eines Kindes sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Sind die Eltern des Kindes miteinander verheiratet: ihre Geburtsurkunden und die Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister.
- Sind die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet: die Geburtsurkunde der Mutter und, falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde, die Erklärungen hierüber und die Geburtsurkunde des Vaters sowie gegebenenfalls die Sorgeerklärungen.
- Personalausweis oder Reisepass der Eltern
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Geburt muss binnen einer Woche angezeigt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie im Hessen-Finder unter der Leistungsbeschreibung "Geburtsurkunde"
Bitte beachten Sie außerdem das unten verlinkte Informationsblatt bei Geburt eines Kindes - Berücksichtigung beim Lohnsteuerabzug.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 28.05.2019
Stichwörter
Mehrlingsgeburt, Urkunde (Geburtsurkunde), Bescheinigung Geburt, Standesamt, Geburtsanzeige, Geburten, Antrag Geburtsurkunde, Internationale Geburtsurkunde, Geburt, Frühgeburt, Geburtsurkunde, Anonyme Geburt, Geburtsbeurkundung, mehrsprachige Geburtsurkunde, Geburtsanmeldung