Anzeige einer Geburt Entgegennahme
    99027006261000

    Geburten, Geburtsanmeldung

    Beschreibung

     Die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt angezeigt werden.

     Anzeigepflichtige


    Die Anzeigepflicht trifft bei Geburten in Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen der Geburtshilfen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige einer Geburt in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:

    • jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,
    • jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist. (Hierzu gehören insbesondere Hebammen und Ärzte.)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenn die Klinik die Anzeige nicht vornimmt, muss die Geburt eines Kindes bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Egelsbach - Standesamt

    Beschreibung

    Trauung im Rathaus

    Eine Eheschließung ist sicherlich einer der schönsten Momente im Leben zweier Menschen.

    Trauzimmer

    In unserem Egelsbacher Rathaus steht Ihnen für Trauungen unser Trauzimmer für bis zu 20 Personen zur Verfügung.
    Gerne darf bei vorheriger Absprache eigene Dekoration (z.B. Blumengestecke) mitgebracht werden. 

    Unser Trauzimmer befindet sich im Erdgeschoss des Rathauses und ist somit barrierefrei erreichbar.

    Sektempfang

    Im Anschluss an die Eheschließung können Sie gerne mit Ihren Gästen einen kleinen Sektempfang vornehmen.
    Wir möchten Sie bitten, den Sekt und Orangensaft bereits ein oder zwei Tage vorher bei uns vorbei zu bringen.

    Hinweis

    Wir bitten um Verständnis, dass weder Reis noch Blütenblätter gestreut werden dürfen.

    Adresse

    Hausanschrift

    (Bürgerbüro)
    Ernst-Ludwig-Straße 40-42
    63329 Egelsbach

    Kontakt speichern

    Kein Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06103 405-0

    Fax: 06103 405-187

    E-Mail: standesamt@egelsbach.de

    Version

    Technisch geändert am 07.01.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Handlungsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten Sie in der Leistungsbeschreibung "Geburtsurkunde"

    Bitte beachten Sie außerdem das unten verlinkte Informationsblatt bei Geburt eines Kindes - Berücksichtigung beim Lohnsteuerabzug.
     

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 28.05.2019

    Version

    Technisch erstellt am 10.11.2008
    Technisch geändert am 13.05.2025

    Stichwörter

    Geburtsanmeldung, Geburtsanzeige, Geburten, Geburtsbeurkundung, Bescheinigung Geburt, Standesamt, Geburtsurkunde, Frühgeburt, Urkunde (Geburtsurkunde), Antrag Geburtsurkunde, Mehrlingsgeburt, Anonyme Geburt, Internationale Geburtsurkunde, mehrsprachige Geburtsurkunde, Geburt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019