Geburten, Geburtsanmeldung
Beschreibung
Die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt angezeigt werden.
Anzeigepflichtige
Die Anzeigepflicht trifft bei Geburten in Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen der Geburtshilfen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige einer Geburt in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:
- jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,
- jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist. (Hierzu gehören insbesondere Hebammen und Ärzte.)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenn die Klinik die Anzeige nicht vornimmt, muss die Geburt eines Kindes bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden.
Ansprechpartner
Gemeinde Egelsbach - Standesamt
Beschreibung
Trauung im Rathaus
Eine Eheschließung ist sicherlich einer der schönsten Momente im Leben zweier Menschen.
Trauzimmer
In unserem Egelsbacher Rathaus steht Ihnen für Trauungen unser Trauzimmer für bis zu 20 Personen zur Verfügung.
Gerne darf bei vorheriger Absprache eigene Dekoration (z.B. Blumengestecke) mitgebracht werden.
Unser Trauzimmer befindet sich im Erdgeschoss des Rathauses und ist somit barrierefrei erreichbar.
Sektempfang
Im Anschluss an die Eheschließung können Sie gerne mit Ihren Gästen einen kleinen Sektempfang vornehmen.
Wir möchten Sie bitten, den Sekt und Orangensaft bereits ein oder zwei Tage vorher bei uns vorbei zu bringen.
Hinweis
Wir bitten um Verständnis, dass weder Reis noch Blütenblätter gestreut werden dürfen.
Adresse
Hausanschrift
(Bürgerbüro)
Ernst-Ludwig-Straße 40-42
63329 Egelsbach
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Handlungsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie in der Leistungsbeschreibung "Geburtsurkunde"
Bitte beachten Sie außerdem das unten verlinkte Informationsblatt bei Geburt eines Kindes - Berücksichtigung beim Lohnsteuerabzug.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 28.05.2019
Stichwörter
Geburtsanmeldung, Geburtsanzeige, Geburten, Geburtsbeurkundung, Bescheinigung Geburt, Standesamt, Geburtsurkunde, Frühgeburt, Urkunde (Geburtsurkunde), Antrag Geburtsurkunde, Mehrlingsgeburt, Anonyme Geburt, Internationale Geburtsurkunde, mehrsprachige Geburtsurkunde, Geburt