Geburten, Geburtsanmeldung
Beschreibung
Die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt angezeigt werden.
Anzeigepflichtige
Die Anzeigepflicht trifft bei Geburten in Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen der Geburtshilfen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige einer Geburt in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:
- jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,
- jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist. (Hierzu gehören insbesondere Hebammen und Ärzte.)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenn die Klinik die Anzeige nicht vornimmt, muss die Geburt eines Kindes bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden.
Ansprechpartner
Stadt Bad Soden am Taunus - Standesamt Bad Soden am Taunus, Schwalbach am Taunus und Sulzbach (Taunus) (Abteilung 35)
Adresse
Postanschrift
Königsteiner Straße 73
65812 Bad Soden am Taunus
Öffnungszeiten
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Standesamts stehen Ihnen Montag bis Donnerstag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr gerne zur Verfügung.
Darüber hinaus stehen wir Ihnen selbstverständlich auch außerhalb dieser Zeiträume mit Rat und Tat zur Seite. Bitte vereinbaren Sie hierfür vorab einen Termin. So können wir uns bestmöglich um Ihre Belange kümmern.
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Zur Anzeige der Geburt eines Kindes sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Sind die Eltern des Kindes miteinander verheiratet: ihre Geburtsurkunden und die Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister.
- Sind die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet: die Geburtsurkunde der Mutter und, falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde, die Erklärungen hierüber und die Geburtsurkunde des Vaters sowie gegebenenfalls die Sorgeerklärungen.
- Personalausweis oder Reisepass der Eltern
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Geburt muss binnen einer Woche angezeigt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie im Hessen-Finder unter der Leistungsbeschreibung "Geburtsurkunde"
Bitte beachten Sie außerdem das unten verlinkte Informationsblatt bei Geburt eines Kindes - Berücksichtigung beim Lohnsteuerabzug.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 28.05.2019
Stichwörter
Antrag Geburtsurkunde, Geburten, Standesamt, Geburtsbeurkundung, Geburt, Mehrlingsgeburt, Anonyme Geburt, Urkunde (Geburtsurkunde), Internationale Geburtsurkunde, Geburtsanmeldung, mehrsprachige Geburtsurkunde, Frühgeburt, Geburtsurkunde, Bescheinigung Geburt, Geburtsanzeige