Geburten, Geburtsanmeldung
Beschreibung
Die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt angezeigt werden.
Anzeigepflichtige
Die Anzeigepflicht trifft bei Geburten in Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen der Geburtshilfen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige einer Geburt in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:
- jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,
- jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist. (Hierzu gehören insbesondere Hebammen und Ärzte.)
Hinweise für Rüsselsheim am Main: Anmeldung einer Geburt
Die Geburt eines Kindes muss innerhalb von sieben Tagen nach der Geburt beim Standesamt angemeldet werden. Sollte Ihr Kind im GPR-Klinikum Rüsselsheim auf die Welt kommen, übernimmt diese Anzeigepflicht die Patientenverwaltung. Sofern das Kind per Hausgeburt zur Welt kommt, sind die sorgeberechtigten Eltern zur persönlichen Anzeige beim Standesamt verpflichtet und legen eine Bescheinigung der Hebamme vor.
Ablauf der Geburtsbeurkundung
Die Eltern gehen zur Anmeldung der Geburt Ihres Kindes zur Patientenverwaltung im GPR Klinikum und unterschreiben dort auf der Namensanzeige, wie Ihr Kind mit Vor- und Familiennamen heißen soll. Dort werden auch die erforderlichen Unterlagen und die Gebühr abgeben. Durch einen Botendienst des GPR Klinikums erhält das Standesamt Rüsselsheim die Geburtsanzeige und die Unterlagen geliefert. Sofern alle Unterlagen komplett sind, wird die Geburt des Kindes beurkundet und die Unterlagen können nach vorheriger Terminvereinbarung im Standesamt abgeholt werden. Sollten Unterlagen beziehungsweise Erklärungen fehlen, werden die Eltern über das Standesamt informiert. Die (fehlenden) Unterlagen können nach vorheriger Terminvereinbarung auch persönlich im Standesamt abgegeben werden.
Die Geburt eines Kindes muss innerhalb von sieben Tagen nach der Geburt beim Standesamt angemeldet werden. Sollte Ihr Kind im GPR-Klinikum Rüsselsheim auf die Welt kommen, übernimmt diese Anzeigepflicht die Patientenverwaltung. Sofern das Kind per Hausgeburt zur Welt kommt, sind die sorgeberechtigten Eltern zur persönlichen Anzeige beim Standesamt verpflichtet und legen eine Bescheinigung der Hebamme vor.
Ablauf der Geburtsbeurkundung
Die Eltern gehen zur Anmeldung der Geburt Ihres Kindes zur Patientenverwaltung im GPR Klinikum und unterschreiben dort auf der Namensanzeige, wie Ihr Kind mit Vor- und Familiennamen heißen soll. Dort werden auch die erforderlichen Unterlagen und die Gebühr abgeben. Durch einen Botendienst des GPR Klinikums erhält das Standesamt Rüsselsheim die Geburtsanzeige und die Unterlagen geliefert. Sofern alle Unterlagen komplett sind, wird die Geburt des Kindes beurkundet und die Unterlagen können nach vorheriger Terminvereinbarung im Standesamt abgeholt werden. Sollten Unterlagen beziehungsweise Erklärungen fehlen, werden die Eltern über das Standesamt informiert. Die (fehlenden) Unterlagen können nach vorheriger Terminvereinbarung auch persönlich im Standesamt abgegeben werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenn die Klinik die Anzeige nicht vornimmt, muss die Geburt eines Kindes bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden.
Ansprechpartner
Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Das Standesamt ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung für den Bürger- und Publikumsverkehr geöffnet. Bitte nehmen Sie dazu telefonisch oder bevorzugt per E-Mail Kontakt mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter*in auf.
Kontakt
Kontaktperson
Geburten
Stichwörter
Ortsgericht, Standesamt
Ämter und Einrichtungen in Rüsselsheim - Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Marktplatz 4
65428 Rüsselsheim am Main
(Behindertenparkplatz: 1 Parkplatz an der Mainstraße, 4 an der Faulbruchstraße, 5 auf dem Landungsplatz 10 Plätze Parkplatz: Landungsplatz 200 gebührenpflichtige Plätze )
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Das Standesamt ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung für den Bürger- und Publikumsverkehr geöffnet. Bitte nehmen Sie dazu telefonisch oder bevorzugt per E-Mail Kontakt mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter*in auf.
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Zur Anzeige der Geburt eines Kindes sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Sind die Eltern des Kindes miteinander verheiratet: ihre Geburtsurkunden und die Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister.
- Sind die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet: die Geburtsurkunde der Mutter und, falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde, die Erklärungen hierüber und die Geburtsurkunde des Vaters sowie gegebenenfalls die Sorgeerklärungen.
- Personalausweis oder Reisepass der Eltern
Formulare
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Geburt muss binnen einer Woche angezeigt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie im Hessen-Finder unter der Leistungsbeschreibung "Geburtsurkunde"
Bitte beachten Sie außerdem das unten verlinkte Informationsblatt bei Geburt eines Kindes - Berücksichtigung beim Lohnsteuerabzug.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 28.05.2019
Stichwörter
Antrag Geburtsurkunde, Geburten, Standesamt, Geburtsbeurkundung, Geburt, Mehrlingsgeburt, Anonyme Geburt, Urkunde (Geburtsurkunde), Internationale Geburtsurkunde, Geburtsanmeldung, mehrsprachige Geburtsurkunde, Frühgeburt, Geburtsurkunde, Bescheinigung Geburt, Geburtsanzeige