Anzeige einer Geburt Entgegennahme
    99027006261000

    Geburten, Geburtsanmeldung

    Beschreibung

     Die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt angezeigt werden.

     Anzeigepflichtige


    Die Anzeigepflicht trifft bei Geburten in Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen der Geburtshilfen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige einer Geburt in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:

    • jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,
    • jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist. (Hierzu gehören insbesondere Hebammen und Ärzte.)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenn die Klinik die Anzeige nicht vornimmt, muss die Geburt eines Kindes bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden.

    Ansprechpartner

    Stadt Heppenheim - Standesamt

    Beschreibung

    Montag - Donnerstag

    08:00 - 12:00 & 14:00-16:00 Uhr

    Freitag

    8:00 - 12:00 Uhr

    Adresse

    Hausanschrift

    ((Postanschrift))

    Großer Markt 1

    64646 Heppenheim (Bergstraße)

    Kontakt speichern

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Besucheranschrift

    Gräffstraße 7-9

    64646 Heppenheim (Bergstraße)

    Kontakt speichern

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06252 13-1190

    Telefon Festnetz: 06252 13-1191

    Telefon Festnetz: 06252 13-1196

    Fax: 06252 13-1286

    E-Mail: standesamt@stadt.heppenheim.de

    Kontaktperson

    Formulare

    Voranzeige Geburt
    Voranzeige einer Geburt online an das Standesamt übermitteln

    Version

    Technisch geändert am 10.07.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Zur Anzeige der Geburt eines Kindes sind folgende Unterlagen erforderlich:

    • Sind die Eltern des Kindes miteinander verheiratet: ihre Geburtsurkunden und die Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister.
    • Sind die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet: die Geburtsurkunde der Mutter und, falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde, die Erklärungen hierüber und die Geburtsurkunde des Vaters sowie gegebenenfalls die Sorgeerklärungen.
    • Personalausweis oder Reisepass der Eltern

    Handlungsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Geburt muss binnen einer Woche angezeigt werden.

    Kosten

    Hinweise für Heppenheim (Bergstraße): Spezielle Hinweise für Stadt Heppenheim

    1. Geburtsurkunde 10,00 Euro jede weitere 5,00 Euro

    Gebühr: 10,00 €



    1. Geburtsurkunde 10,00 Euro jede weitere 5,00 Euro

    Gebühr: 10,00 €



    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten Sie in der Leistungsbeschreibung "Geburtsurkunde"

    Bitte beachten Sie außerdem das unten verlinkte Informationsblatt bei Geburt eines Kindes - Berücksichtigung beim Lohnsteuerabzug.
     

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 28.05.2019

    Version

    Technisch erstellt am 10.11.2008

    Technisch geändert am 13.05.2025

    Stichwörter

    Geburtsanzeige, Geburten, Frühgeburt, Geburtsanmeldung, Geburtsbeurkundung, Internationale Geburtsurkunde, Mehrlingsgeburt, Anonyme Geburt, Urkunde (Geburtsurkunde), Standesamt, Antrag Geburtsurkunde, Bescheinigung Geburt, mehrsprachige Geburtsurkunde, Geburtsurkunde, Geburt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019