Geburten, Geburtsanmeldung
Beschreibung
Die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt angezeigt werden.
Anzeigepflichtige
Die Anzeigepflicht trifft bei Geburten in Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen der Geburtshilfen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige einer Geburt in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:
- jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,
- jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist. (Hierzu gehören insbesondere Hebammen und Ärzte.)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenn die Klinik die Anzeige nicht vornimmt, muss die Geburt eines Kindes bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden.
Ansprechpartner
Stadt Heppenheim - Standesamt
Beschreibung
Montag - Donnerstag
08:00 - 12:00 & 14:00-16:00 Uhr
Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Besucheranschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06252 13-1190
Telefon Festnetz: 06252 13-1191
Telefon Festnetz: 06252 13-1196
Fax: 06252 13-1286
E-Mail: standesamt@stadt.heppenheim.de
Kontaktperson
Herr Andre Rittersberger
Besucheranschrift
Hausanschrift
E-Mail: a.rittersberger@stadt.heppenheim.de
Telefon Festnetz: 06252 13-1196
Frau Simone Rother
Frau Janina Aslan
Frau Sabine Vogel
Formulare
Voranzeige Geburt
erforderliche Unterlagen
Zur Anzeige der Geburt eines Kindes sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Sind die Eltern des Kindes miteinander verheiratet: ihre Geburtsurkunden und die Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister.
- Sind die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet: die Geburtsurkunde der Mutter und, falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde, die Erklärungen hierüber und die Geburtsurkunde des Vaters sowie gegebenenfalls die Sorgeerklärungen.
- Personalausweis oder Reisepass der Eltern
Handlungsgrundlage(n)
Fristen
Die Geburt muss binnen einer Woche angezeigt werden.
Kosten
Hinweise für Heppenheim (Bergstraße): Spezielle Hinweise für Stadt Heppenheim
1. Geburtsurkunde 10,00 Euro jede weitere 5,00 Euro
Gebühr: 10,00 €
1. Geburtsurkunde 10,00 Euro jede weitere 5,00 Euro
Gebühr: 10,00 €
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie in der Leistungsbeschreibung "Geburtsurkunde"
Bitte beachten Sie außerdem das unten verlinkte Informationsblatt bei Geburt eines Kindes - Berücksichtigung beim Lohnsteuerabzug.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 28.05.2019
Stichwörter
Geburtsanzeige, Geburten, Frühgeburt, Geburtsanmeldung, Geburtsbeurkundung, Internationale Geburtsurkunde, Mehrlingsgeburt, Anonyme Geburt, Urkunde (Geburtsurkunde), Standesamt, Antrag Geburtsurkunde, Bescheinigung Geburt, mehrsprachige Geburtsurkunde, Geburtsurkunde, Geburt