Geburten, Geburtsanmeldung
Beschreibung
Die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt angezeigt werden.
Anzeigepflichtige
Die Anzeigepflicht trifft bei Geburten in Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen der Geburtshilfen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige einer Geburt in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:
- jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,
- jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist. (Hierzu gehören insbesondere Hebammen und Ärzte.)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenn die Klinik die Anzeige nicht vornimmt, muss die Geburt eines Kindes bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden.
Ansprechpartner
Stadt Offenbach - Standesamt
Aktuelles
Das Standesamt Offenbach am Main ist für die Städte Offenbach am Main und Dietzenbach zuständig. Informationen zur Erreichbarkeit und den Dienstleistungen können Sie unten ersehen.
Beschreibung
Urkundenbestellungen
Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden können Sie online bestellen. Klicken Sie hierzu auf diesen Link: Urkunden online bestellen
Wenn Ihnen eine Online-Bestellung nicht möglich ist, bestellen Sie die gewünschten Urkunden bitte schriftlich bei uns.
Legen Sie bei einer schriftlichen Bestellung unbedingt eine Kopie Ihres Ausweises bei.
Achtung: Urkundenbestellungen, die von Drittanbietern (zum Beispiel „standesamt24“‚ „standesamt.com“, „standesamt.online“, „Antrag24.de“) bei uns eingehen, werden nicht bearbeitet. Es handelt sich nicht um Portale, die mit dem Standesamt Offenbach am Main zusammenarbeiten.
Telefonische Erreichbarkeit
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08.30 Uhr bis 12 Uhr
Mittwoch von 13 Uhr bis 15 Uhr
Kontakt per E-Mail
Bitte verwenden Sie je nach Anliegen die unten stehenden E-Mail-Adressen:
Bei allgemeinen Fragen: standesamt@offenbach.de
Für die Anmeldung neugeborener Kinder, Namensklärungen des Neugeborenen, Vaterschaftserklärungen und Nachbeurkundungen von im Ausland geborenen Kindern: baby@offenbach.de
Für die Anmeldung einer Eheschließungen, Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen, Namensänderungen jeglicher Art, Anerkennungen ausländischer Scheidungen, Prüfungen von im Ausland erfolgten Eheschließungen, Nachbeurkundung von im Ausland vorgenommenen Eheschließungen: hochzeit@offenbach.de
Für die Anmeldung von Sterbefälle aus Offenbach und Dietzenbach, Nachbeurkundung von Sterbefällen, die sich im Ausland ereignet haben: sterbefall@offenbach.de
Für Bestattungsinstitute besteht auch die Möglichkeit ihre Unterlagen in den Fristenbriefkasten am Rathaus Stadthof 15 einzuwerfen.
Adresse
Hausanschrift
Herrnstraße 61
63065 Offenbach am Main
(Tiefgarage Sheraton Hotel, Parkhaus Französisches Gässchen, Öffentliche Parkplätze am Mainufer)
Kontakt
E-Mail: standesamt@offenbach.de
E-Mail: baby@offenbach.de
E-Mail: hochzeit@offenbach.de
E-Mail: sterbefall@offenbach.de
E-Mail: urkunden@offenbach.de
Internet
Formulare
Erklärung zum Namen des Kindes
Weitere Informationen
Standesamt
Aktuelles
Das Standesamt Offenbach am Main ist für die Städte Offenbach am Main und Dietzenbach zuständig. Informationen zur Erreichbarkeit und den Dienstleistungen können Sie unten ersehen.
Beschreibung
Urkundenbestellungen
Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden können Sie online bestellen. Klicken Sie hierzu auf diesen Link: Urkunden online bestellen
Wenn Ihnen eine Online-Bestellung nicht möglich ist, bestellen Sie die gewünschten Urkunden bitte schriftlich bei uns.
Legen Sie bei einer schriftlichen Bestellung unbedingt eine Kopie Ihres Ausweises bei.
Achtung: Urkundenbestellungen, die von Drittanbietern (zum Beispiel „standesamt24“‚ „standesamt.com“, „standesamt.online“, „Antrag24.de“) bei uns eingehen, werden nicht bearbeitet. Es handelt sich nicht um Portale, die mit dem Standesamt Offenbach am Main zusammenarbeiten.
Telefonische Erreichbarkeit
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08.30 Uhr bis 12 Uhr
Mittwoch von 13 Uhr bis 15 Uhr
Kontakt per E-Mail
Bitte verwenden Sie je nach Anliegen die unten stehenden E-Mail-Adressen:
Bei allgemeinen Fragen: standesamt@offenbach.de
Für die Anmeldung neugeborener Kinder, Namensklärungen des Neugeborenen, Vaterschaftserklärungen und Nachbeurkundungen von im Ausland geborenen Kindern: baby@offenbach.de
Für die Anmeldung einer Eheschließungen, Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen, Namensänderungen jeglicher Art, Anerkennungen ausländischer Scheidungen, Prüfungen von im Ausland erfolgten Eheschließungen, Nachbeurkundung von im Ausland vorgenommenen Eheschließungen: hochzeit@offenbach.de
Für die Anmeldung von Sterbefälle aus Offenbach und Dietzenbach, Nachbeurkundung von Sterbefällen, die sich im Ausland ereignet haben: sterbefall@offenbach.de
Für Bestattungsinstitute besteht auch die Möglichkeit ihre Unterlagen in den Fristenbriefkasten am Rathaus Stadthof 15 einzuwerfen.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: standesamt@offenbach.de
E-Mail: baby@offenbach.de
E-Mail: hochzeit@offenbach.de
E-Mail: sterbefall@offenbach.de
E-Mail: urkunden@offenbach.de
Kontaktperson
Frau Baier-Landesvatter
Frau Hartwig
Frau Möller
Frau Ernst
Internet
Stichwörter
Heiraten, Kinder anmelden, Geburtsurkunde
erforderliche Unterlagen
Zur Anzeige der Geburt eines Kindes sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Sind die Eltern des Kindes miteinander verheiratet: ihre Geburtsurkunden und die Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister.
- Sind die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet: die Geburtsurkunde der Mutter und, falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde, die Erklärungen hierüber und die Geburtsurkunde des Vaters sowie gegebenenfalls die Sorgeerklärungen.
- Personalausweis oder Reisepass der Eltern
Hinweise für Offenbach am Main: Geburten, Geburtsanmeldung
In jedem Fall:
- Personalausweis oder Reisepass der Eltern
- Aufenthaltstitel von ausländischen Eltern
- Schriftliche Erklärung der Eltern über Vornamen und Familiennamen des Kindes, die im Krankenhaus ausgehändigt wird.
Ausländische Urkunden bitte im Original mit deutscher Übersetzung vorlegen. Übersetzungen sollten in Deutschland angefertigt werden ausländische Urkunden bedürfen teilweise der Anbringung einer Apostille oder Legalisation, bzw. Richtigkeitsprüfung.
Kindeseltern, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, müssen einen Dolmetscher mitbringen.
Zusätzlich von verheirateten Eltern:
- Geburtsurkunde von Vater und Mutter
- neue Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister, als Nachweis über die Eheschließung und mögliche Änderungen
- bei Eheschließung im Ausland möglichst mehrsprachige Eheurkunde
Zusätzlich von nicht verheirateten Eltern:
- die aktuelle Geburtsurkunde der Mutter und des Vaters
- die Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft und Mutterschaft (wenn bereits vorhanden)
- die Sorgeerklärung (wenn bereits vorhanden)
- wenn die Mutter bereits verheiratet war, eine neue Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Vermerk über die Eheauflösung; ausländische Scheidungsurteile bedürfen teilweise der Anerkennung im deutschen Rechtsbereich
In jedem Fall:
- Personalausweis oder Reisepass der Eltern
- Aufenthaltstitel von ausländischen Eltern
- Schriftliche Erklärung der Eltern über Vornamen und Familiennamen des Kindes, die im Krankenhaus ausgehändigt wird.
Ausländische Urkunden bitte im Original mit deutscher Übersetzung vorlegen. Übersetzungen sollten in Deutschland angefertigt werden ausländische Urkunden bedürfen teilweise der Anbringung einer Apostille oder Legalisation, bzw. Richtigkeitsprüfung.
Kindeseltern, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, müssen einen Dolmetscher mitbringen.
Zusätzlich von verheirateten Eltern:
- Geburtsurkunde von Vater und Mutter
- neue Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister, als Nachweis über die Eheschließung und mögliche Änderungen
- bei Eheschließung im Ausland möglichst mehrsprachige Eheurkunde
Zusätzlich von nicht verheirateten Eltern:
- die aktuelle Geburtsurkunde der Mutter und des Vaters
- die Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft und Mutterschaft (wenn bereits vorhanden)
- die Sorgeerklärung (wenn bereits vorhanden)
- wenn die Mutter bereits verheiratet war, eine neue Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Vermerk über die Eheauflösung; ausländische Scheidungsurteile bedürfen teilweise der Anerkennung im deutschen Rechtsbereich
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Geburt muss binnen einer Woche angezeigt werden.
Kosten
Hinweise für Offenbach am Main: Geburten, Geburtsanmeldung
- Verwaltungsgebühr: Gebührenfrei.
Die Geburtsbeurkundung ist gebührenfrei. Ebenso werden gebührenfreie Bescheinigungen ausgestellt für die Agentur für Arbeit (Familienkasse) - zur Beantragung des Kindergeldes -, - für das Amt für Versorgung und Soziales - zur Beantragung des Elterngeldes -, - für die Krankenkasse - zur Beantragung der Mutterschaftshilfe. Die Ausstellung von Geburtsurkunden ist gebührenpflichtig (zum Beispiel Urkunde für Stammbuch, mehrsprachige Geburtsurkunden zur Verwendung im Ausland). Die Beurkundung einer Vaterschaftsanerkennung beim Standesamt und durch das Jugendamt sind gebührenfrei.
- Verwaltungsgebühr: Gebührenfrei.
Die Geburtsbeurkundung ist gebührenfrei. Ebenso werden gebührenfreie Bescheinigungen ausgestellt für die Agentur für Arbeit (Familienkasse) - zur Beantragung des Kindergeldes -, - für das Amt für Versorgung und Soziales - zur Beantragung des Elterngeldes -, - für die Krankenkasse - zur Beantragung der Mutterschaftshilfe. Die Ausstellung von Geburtsurkunden ist gebührenpflichtig (zum Beispiel Urkunde für Stammbuch, mehrsprachige Geburtsurkunden zur Verwendung im Ausland). Die Beurkundung einer Vaterschaftsanerkennung beim Standesamt und durch das Jugendamt sind gebührenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie im Hessen-Finder unter der Leistungsbeschreibung "Geburtsurkunde"
Bitte beachten Sie außerdem das unten verlinkte Informationsblatt bei Geburt eines Kindes - Berücksichtigung beim Lohnsteuerabzug.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 28.05.2019
Stichwörter
Antrag Geburtsurkunde, Geburten, Standesamt, Geburtsbeurkundung, Geburt, Mehrlingsgeburt, Anonyme Geburt, Urkunde (Geburtsurkunde), Internationale Geburtsurkunde, Geburtsanmeldung, mehrsprachige Geburtsurkunde, Frühgeburt, Geburtsurkunde, Bescheinigung Geburt, Geburtsanzeige